Nach §96 Abs. 3 Schulgesetz NRW vom 27.06.2006 sind die Kosten für die Neubeschaffung von Lernmitteln für die einzelnen Schulen und Schulformen in Durchschnittsbeträgen bestimmt, die vom Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW festgelegt werden. Die Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schülern sind verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen und einen entsprechenden Eigenanteil zu leisten.
Geld & Co.
Auch im Schulalltag fallen immer wieder Kosten und Ausgaben an. Teilweise gibt es hierfür Übernahmemöglichkeiten oder Stipendien.
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