Geld & Co.

Auch im Schulalltag fallen immer wieder Kosten und Ausgaben an. Teilweise gibt es hierfür Übernahmemöglichkeiten oder Stipendien.

Mutter mit Kind bei den Hausaufgaben
© Ingo Bartussek - Fotolia.com

Schulbücher

Nach §96 Abs. 3 Schulgesetz NRW vom 27.06.2006 sind die Kosten für die Neubeschaffung von Lernmitteln für die einzelnen Schulen und Schulformen in Durchschnittsbeträgen bestimmt, die vom Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW festgelegt werden. Die Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schülern sind verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen und einen entsprechenden Eigenanteil zu leisten.

Die Verkehrsinsel mit 2 parkenden Bussen
Quelle: Stadt Hamm, Stadtplanungsamt

Schulweg

Wenn Kinder und Jugendliche in die Schule kommen oder die Schule wechseln, stellt sich stets auch die Frage, wie sie zur Schule gelangen. Kann der Weg zu Fuß beschritten werden, ist die Nutzung eines Fahrrades möglich oder muss die Strecke mit dem Schulbus bewältigt werden?

Geldscheine und Münzen auf einem Finanzplan
© Falko Matte - Fotolia.com

Schüler-Bafög

Ziel des BAföG ist, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Foto der YouCardHamm
© Thorsten Hübner

YouCard

Die YouCardHamm ist eine einfache und praktische Abrechnungslösung der Stadt Hamm, um bewilligte Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch nehmen zu können.

Kontakt

Amt für schulische Bildung

Stadthausstraße 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-5001
Fax: 02381 17-2900
E-Mail-Adresse
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