Bundestagswahl 2025

Voraussichtlich am 16. Dezember wird Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage stellen, um die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages herbeizuführen. Nach der Auflösung des Bundestages werden die Neuwahlen zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 stattfinden. Nach § 52 III BWahlG kann die Bundesministerin des Inneren die Fristen sowohl des Bundeswahlgesetzes als auch der Bundeswahlordnung verkürzen, um eine Wahl innerhalb der verbleibenden Zeit eine Vorbereitung nach gleichen Bedingungen für alle Parteien zu gewährleisten.

Bei der Stadtverwaltung Hamm laufen die Vorbereitungen auf Hochtournen. Der 1. Beigeordnete Markus Kreuz ist zum Wahlleiter für die Bundestagswahl bestellt. Gemeinsam mit dem Team aus der Abteilung Statistik und Wahlen wird er die Wahl in der Stadt Hamm organisieren. Eine der zentralen Herausforderungen ist, die notwendige Anzahl der Wahlhelfer:innen zu mobilisieren: Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Stimmbezirken und den Briefwahlbezirken werden insgesamt über 1.200 Wahlhelfende benötigt. Jede Hand wird gebraucht. Ehrenamtliche Wahlhelfende erhalten ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ als Aufwandsentschädigung. 

Für die Urnenwahl ergeben sich folgende Beträge:

  • Wahlvorsteher:innen: 75,00 €
  • Schriftführer:innen: 60,00 €
  • Beisitzer:innen: 50,00 €

Für die Briefwahlvorstände wird festlegt:

  • Briefwahlvorsteher:innen: 60,00 €
  • Briefwahlschriftfüher:innen: 50,00 €
  • Beisitzer:innen: 40,00 €

Interessierte können sich per Mail an wahlhelfer@stadt.hamm.de wenden oder das Online-Formular ausfüllen.