Briefwahl
Zur Beantragung von Briefwahl können Wahlberechtigte am einfachsten das Online-Formular … verwenden, das mittels des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung aufgerufen werden kann. Der Vorteil: Alle notwendigen Daten werden über den QR-Code automatisch in das Formular eingetragen, sodass dieses direkt digital versendet werden kann. So können keine (händischen) Übertragungsfehler passieren und die Daten werden automatisch bei der Stadt Hamm eingelesen und verarbeitet.
Alternativ kann der Antrag händisch auf der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt werden – oder die Briefwahl direkt vor Ort im Direktwahllokal ausgeführt werden (siehe unten).
Die schriftliche oder digitale Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab sofort nicht mehr möglich. Grund dafür sind die notwendigen Bearbeitungs- und Postversandzeiten, die eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht mehr möglich machen.
Die Briefwahl kann weiterhin direkt vor Ort im Direktwahllokal ausgeführt werden (siehe unten).
Wichtig
Briefwähler:innen sollten die Briefwahlunterlagen möglichst schnell nach Erhalt ausfüllen und an die Stadt Hamm zurücksenden oder diese in den Briefwahlbüros abgeben. Damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei der Stadt Hamm eingehen, sollen diese gemäß Empfehlung der Bundeswahlleiterin spätestens am Mittwoch, 19. Februar, auf den Postweg gebracht werden.
Briefwahlunterlagen können außerdem bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, auch händisch nur am Rathaus, Theodor-Heuss-Platz 16, 59065 Hamm, in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.
Briefwahlunterlagen (rote Wahlbriefe) werden am Wahlsonntag in den Wahllokalen nicht angenommen!
Am Samstag, 22.02.2025 ist das Wahlamt in der Zeit von 09 bis 12 Uhr in der Lessingstraße 26, 59063 Hamm vor Ort geöffnet. Dort vor Ort können, wenn glaubhaft versichert wird, dass Wahlscheine nicht zugestellt wurden oder verloren wurden, Ersatz-Wahlscheine ausgestellt werden.
Briefwahlbüros
Die Briefwahlbüros öffnen ab Freitag, dem 07. Februar. In dringenden Fällen kann am Donnerstag, 06.02., über die Wahl-Hotline 17-3590 oder per Mail an wahlen@stadt.hamm.de eine Beratung erfolgen. Die Briefwahlbüros liegen im Technischen Rathaus sowie den Bürgerämtern Bockum-Hövel, Rhynern und Uentrop. Die Briefwahlbüros in Bockum-Hövel und Uentrop sind nur für diese vorgezogene Bundestagswahl im Einsatz. In den Briefwahlbüros können Wahlberechtigte direkt ihre Stimme per Briefwahl abgeben, auch ohne diese vorab beantragt zu haben.
Im Wahlamt (Lessingstraße) ist kein Direktwahlbüro. Dort können lediglich Briefwahlanträge abgegeben werden. Eine Ausgabe von Wahlunterlagen findet dort nicht statt.
Öffnungszeiten der Briefwahlbüros (angelehnt an die langen/frühen Zeiten der Bürgerämter) | |
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montags | 09:00 – 15:30 Uhr |
dienstags | 07.00 – 15:00 Uhr |
mittwochs | 09.00 – 18:00 Uhr |
donnerstags | 09:00 – 15:30 Uhr |
freitags (letzter Öffnungstag ist Freitag, 21. Februar) | 09:00 – 13:00 Uhr |
Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) können grundsätzlich bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr, beantragt werden. An diesem Tag können die Unterlagen persönlich im technischen Rathaus abgeholt bzw. an Ort und Stelle die Briefwahlstimme abgegeben werden. Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten. Sollten Sie die Unterlagen nicht persönlich abholen, ist eine Zustellung bis zum nächsten Tag nicht sichergestellt! Wenn Sie einen Wahlschein beantragt haben, dann können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen. Im Wahlraum sind Sie ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt. Eine Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein.
Kontakt
Wahl-Hotline
Lessingstraße
26
59063
Hamm
E-Mail-Adresse