Demokratie live erleben als Wahlhelfer:in

Eine der zentralen Herausforderungen ist, die notwendige Anzahl der Wahlhelfer:innen zu mobilisieren: Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Stimmbezirken und den Briefwahlbezirken werden insgesamt rund 1.300 Wahlhelfende benötigt: Jede Hand wird gebraucht! Ehrenamtliche Wahlhelfende erhalten ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ als Aufwandsentschädigung.

Interessierte können sich per Mail an wahlhelfer@stadt.hamm.de wenden oder das Online-Formular ausfüllen. 

Der Wahltag als Wahlhelfer:in

Das Ehrenamt als Wahlhelfer:in beginnt, in den meisten Fällen in einem wohnortnahen Wahllokal, am Wahltag um 7.30 Uhr. Sobald alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sind, erfolgt die Schichteinteilung für den Wahltag. In der Mittagszeit erfolgt dann der Schichtwechsel. Um 18 Uhr beginnen alle Mitglieder des Wahlvorstands zusammen im Wahllokal mit der Auszählung der Stimmen.

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Wahlvorstände setzen sich in der Regel aus erfahrenen Wahlhelfenden und eben solchen zusammen, die zum ersten Mal das Wahlehrenamt ausüben. Als einzige Voraussetzung gilt, dass Sie für die Bundestagwahl wahlberechtigt sind.

Wahlberechtigt ist, wer

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung inne hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Erfrischungsgelder für Wahlvorstände in den Wahllokalen

  • Wahlvorsteher:innen: 75,00 €
  • Schriftführer:innen: 60,00 €
  • Beisitzer:innen: 50,00 €

Erfrischungsgelder für Briefwahlvorstände

  • Briefwahlvorsteher:innen: 60,00 €
  • Briefwahlschriftfüher:innen: 50,00 €
  • Beisitzer:innen: 40,00 €

Kontakt

Sachgebiet Wahlen und Statistik

Wahl-Hotline

Lessingstraße 26
59063 Hamm
Fon: 02381 17-3590

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