Handwerksbetrieben kann die Möglichkeit eingeräumt werden, für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge pauschalierte oder ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigungen zu beantragen.
Parkregelungen für Gewerbetreibende
Gerade für Handwerksbetriebe und ambulante Dienste stellt die Suche nach Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum oftmals eine Herausforderung dar.
Zudem sind auch Handwerks- oder Einzelhandelsgeschäfte, die in Bewohnerparkzonen ansässig sind, häufig auf einen Parkplatz in der Nähe des Betriebes angewiesen
Die Stadt Hamm bietet hierzu eine Reihe von Parkerleichterungen an, zu denen Sie nachfolgend weitere Informationen erhalten:
Kontakt
Herr Eggenstein
Theodor-Heuss-Platz
16
59065
Hamm
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