Parkausweis für ambulante Dienste
Karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten können Ausnahmegenehmigungen für das Parken in bestimmten Bereichen erteilt werden. In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden:
- Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
- Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
- Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
- In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
- Parken in verkehrsberuhigten Zonen
- Parken in Fußgängerzonen während der Anlieferungszeiten
Es muss sich bei dem Antragsteller um eine karitative Organisation oder um einen Alten- und Pflegedienst handeln. Der Ausweis gilt für Firmen- und Privatfahrzeuge. Es kann eine unbegrenzte Zahl pro Dienstleister ausgestellt werden.
Folgende Preisstaffelungen sind möglich | Preis | ||
1 Monat | 15,00 € | ||
3 Monate | 30,00 € | ||
6 Monate | 55,00 € | ||
1 Jahr | 90,00 € | ||
2 Jahre | 170,00 € |
Hinweis:
Der Ausweis erhält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle Fahrzeuge nutzbar. Firmenfahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein (bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend).
Kontakt
Herr Eggenstein
Theodor-Heuss-Platz
16
59065
Hamm
E-Mail-Adresse