Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 die Bewertungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Mit dem am 26.11.2019 beschlossenen Grundsteuerreformgesetz hat der Bundesgesetzgeber die Regelungen zum Bewertungsverfahren neu festgelegt (sog. Bundesmodell). Im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelung wurde eine Länderöffnungsklausel geschaffen. Nordrhein-Westfalen hat das Bundesmodell eingeführt und von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht. Es hat am 04.07.2024 das „Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen“ (Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz) beschlossen. Ab 2025 wird die Grundsteuer erstmalig unter Berücksichtigung dieser neuen Rechtsgrundlagen festgesetzt.
Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform 2025 und die passenden Antworten dazu haben wir für Sie auf unserer FAQ-Seite zusammengefasst.
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