Beteiligungsverfahren zur 4. Stufe der Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Hamm

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle fünf Jahre die Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandenen Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die EU verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten zur Erarbeitung von Lärmkarten. Anhand dieser Lärmkarten können Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet aufgezeigt und die Lärmbelastung der Bevölkerung anhand von vergleichbaren Kriterien dargestellt werden. Die Inhalte des Lärmaktionsplans sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie festgelegt. Basis des Lärmaktionsplans ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) durchgeführte Lärmkartierung, die von den Kommunen unterstützt wird.

Die Stadt Hamm befindet sich mit der Erstellung der vierten Stufe des Lärmaktionsplanes im Zeitkorridor der fünfjährigen Evaluierungsphasen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit basiert auf dem Entwurf des Lärmaktionsplanes. Nach der Beteiligungsphase werden Anregungen Anmerkungen unter Abwägung aller zu berücksichtigenden Belangen aufgenommen. Im Anschluss daran werden die Lärmkarten sowie der dazugehörige Bericht auf der Internetseite der Stadt Hamm veröffentlicht.

Die Berechnung der Lärmkarten sowie die Ermittlung der Betroffenenanzahl in der 4. Stufe erfolgte unter Verwendung des neuen, EU-weit einheitlichen, Berechnungsverfahren (CNOSSOS). Durch das neue Berechnungsverfahren kommt es zu Änderungen in der dargestellten Lärmsituation sowie bei der Anzahl der Betroffenen. Die veränderte Berechnungsmethodik in der 4. Stufe, unter Einbezug der neu betrachteten Parameter, hat Auswirkungen auf die Einordnung der Ergebnisse in Bezug auf die 3. Stufe. Die Lärmkarten der Stufe 4 werden veränderte Lärmauswirkungen gegenüber der Stufe 3 aufzeigen. Die Fortschreibung der Lärmaktionspläne dient somit in erster Linie der Evaluierung. Für die 4. Stufe wurden die Analysegrundlagen aktuell erhoben.

Im Zuge der Datenevaluierung der Lärmaktionspläne ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Hamm bietet Ihnen hiermit die Möglichkeit an, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen.

Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen zur Lärmaktionsplanung, gesetzlichen Grundlagen, Kartierungen, Ergebnissen und Umgebungslärm finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie über GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

Kontakt

Umweltamt

Frau Kuchmann

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-7131
Fax: 02381 17-2931
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