Förderprogramm Schallschutzfenster

Im Rahmen der 1. Stufe zur Lärmaktionsplanung wurde vom Rat beschlossen, für besonders belastete Wohnbereiche an Straßen, eine Förderung für den Einbau von Schallschutzfenstern zu gewähren.

Die Förderung beträgt 100 € pro Quadratmeter Glasfläche pauschal. Für die Lüftung von Schlafräumen werden 150 €/Raum für eine separate elektrische Lüftung o.ä. gewährt.

Anspruchsberechtigt sind alle privaten Eigentümer, deren Gebäude in vom Lärm belasteten Bereichen liegen. Förderfähig sind straßenseitige Aufenthaltsräume (Wohn-, Küchen-, Ess- und Schlafräume) die an Hauptverkehrsstraßen mit einer Lärmbelastung  über 70 dB(A) tags (LDEN)und 60 dB(A) nachts (LNGT) liegen. Grundsätzlich nicht gefördert werden Fenster zu Fluren, in Haustüren, Kochnischen, Bädern und WC's. Die neu einzubauenden Fenster sollten mindestens der Schallschutzklasse III genügen, und eine höherwertige als die bestehende haben. Als Nachweis dient der Kostenvoranschlag/die Rechnung einer Fachfirma.

Die Vergabe der Mittel ist nach dem jeweiligen Grad der Belastung gestaffelt.

Für einen ersten Überblick, können die Werte in den Lärmkarten eingesehen werden. Sollte Ihr Gebäude in einem entsprechenden Bereich liegen, können sie einen formlosen Antrag (siehe download) per Mail oder per Post stellen.

Ihre Angaben werden überprüft und Sie erhalten einen Bescheid über die mögliche Förderung und das weitere Vorgehen. Sollten die Mittel für das laufende Jahr ausgeschöpft sein, wird die Maßnahme in das nächste Jahr überführt.

Bitte beachten Sie das Vorgehen bei der Förderung von Schallschutzfenstern:

  1. Sie stellen einen Antrag (Antragsformular, siehe Download).
  2. Sie erhalten nach Prüfung des Antrags durch die Stadt Hamm eine Rückmeldung zu diesem Antrag (Genehmigung oder Ablehnung).
  3. Im Zuge einer Genehmigung wird Ihnen eine Vereinbarung von der Stadt Hamm in zweifacher Ausfertigung zugeschickt.
  4. Sie müssen beide Ausfertigungen (I+II) der Vereinbarung unterschrieben an die Stadt Hamm zurückschicken (siehe Ansprechpartner).
  5. Erst, wenn Sie dann eine unterschriebene Vereinbarung der Stadt Hamm zurückerhalten haben, dürfen Sie mit dem Einbau der Fenster durch eine Fachfirma beginnen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass Sie die Maßnahme erst nach dem Abschluss der Vereinbarung (unterschrieben durch die Stadt Hamm) in Auftrag geben dürfen. Sollten Sie die Maßnahme vor Abschluss der Vereinbarung einbauen, dann kann Ihnen keine Förderung gewährt werden.

Für Fragen zum Ablauf wenden Sie sich gerne auch an den angegebenen Ansprechpartner.

Kontakt

Umweltamt

Frau Kuchmann

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-7131
Fax: 02381 17-2931
E-Mail-Adresse
Internet