Bericht zur 4. Stufe der Lärmaktionsplanung für die Stadt Hamm

Die EU verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten zur Erarbeitung von Lärmkarten. Anhand dieser Lärmkarten können Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet aufgezeigt und die Lärmbelastung der Bevölkerung anhand von vergleichbaren Kriterien dargestellt werden. Die Inhalte des Lärmaktionsplans sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie festgelegt. Basis des Lärmaktionsplans ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) durchgeführte Lärmkartierung, die von den Kommunen unterstützt wird. Ausführliche Informationen zur Lärmaktionsplanung, gesetzlichen Grundlagen, Kartierungen, Ergebnissen und Umgebungslärm finden Sie auch online auf der Seite des Landes NRW im Umgebungslärmportal unter: www.umgebungslaerm.nrw.de

Die Lärmaktionsplanung ist ein gebietsbezogenes Instrument der Lärmbekämpfung nach der europäischen Umgebungslärmrichtlinie. Dieses Instrument dient dazu, Immissionen verschiedener Lärmarten flächenhaft zu betrachten. Die Lärmaktionsplanung ist damit eine Strategieplanung, die wichtige Hinweise zur Abwägung bei der Planung zukünftiger Vorhaben im Gemeindegebiet gibt. Der Lärmaktionsplan enthält keine selbstständige Rechtsgrundlage zur Anordnung bestimmter Maßnahmen, sondern verweist auf spezialgesetzliche Eingriffsgrundlagen. Die genannten Kriterien für die Lärmaktionsplanung (Ausmaß der Überschreitung, Schutzbedürftigkeit der betroffenen Personen oder die Gesamt-Lärmbelastung) haben nicht die Bedeutung von Grenzwerten, die verpflichtend einzuhalten sind. Sie dienen dazu, die Gebiete einzugrenzen für die vorrangiger Handlungsbedarf besteht.

Es werden Hauptverkehrsstraßen (Landesstraßen, Bundestraßen, Autobahnen) mit einem DTV (durchschnittlichen täglichen Verkehr) von 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr untersucht. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie selbst beinhaltet keine Immissionsgrenz-, Auslöse- oder Richtwerte. Vielmehr sind diese im deutschen Fachrecht verankert. 

Durch ein neues EU-weit einheitliches Berechnungsverfahren kommt es zu Änderungen in der dargestellten Lärmsituation sowie bei der Anzahl der Betroffenen Personen. Die veränderte Berechnungsmethodik in der 4. Stufe, unter Einbezug der neu betrachteten Parameter, hat Auswirkungen auf die Einordnung der Ergebnisse in Bezug auf die 3. Stufe. Die Lärmkarten der Stufe 4 werden veränderte Lärmauswirkungen gegenüber der Stufe 3 aufzeigen. Die Fortschreibung der Lärmaktionspläne dient somit in erster Linie der Evaluierung. Allerdings hat die angepasste Berechnungsmethodik der 4. Stufe zur Folge, dass ein Vergleich der Ergebnisse der Lärmkarten aus der Stufe 3. und der Stufe 4. nicht möglich ist.

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