Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe
Sie sind von Wohnungslosigkeit bedroht?
Dann zögern Sie nicht, uns schnellstmöglich anzusprechen. Wir werden gemeinsam versuchen Ihr Problem zunächst soweit zu lösen, dass Obdachlosigkeit verhindert werden kann.
Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht, durch
- Mietschulden (aber bisher ohne Kündigung)
- fristlose Kündigung
- Räumungsklage
- Räumungsurteil oder
- einen Zwangsräumungstermin
bieten wir Ihnen umfangreiche Hilfen an.
Im Vordergrund steht die umfassende Beratung zur Sicherung des Einkommens für die künftigen Mietzahlungen und den Schuldenabbau. Darüber hinaus erfolgt durch die Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe die Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen und die Verwaltung der städtischen Notunterkünfte.
Der Caritasverband Hamm übernimmt im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit der Stadt Hamm/Amt für Soziales, Wohnen und Pflege die Kontaktaufnahme und Beratung.
Hierbei kann die Wohnungsnotfallhilfe unterstützen:
Sie haben Mietschulden, Ihnen wurde aber noch nicht gekündigt?
Sie haben wegen ihrer Mietschulden die fristlose Kündigung erhalten?
Es liegt eine Räumungsklage gegen Sie vor?
Ihnen droht die Zwangsräumung?
Kontakt
Herr Puzicha
Dortmunder Straße
145
59067
Hamm
Herr Göbel
Dortmunder Straße
145
59067
Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Gärtner
Dortmunder Straße
145
59067
Hamm
E-Mail-Adresse