Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe

Sie sind von Wohnungslosigkeit bedroht?

Dann zögern Sie nicht, uns schnellstmöglich anzusprechen. Wir werden gemeinsam versuchen Ihr Problem zunächst soweit zu lösen, dass Obdachlosigkeit verhindert werden kann.

Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht, durch

  • Mietschulden (aber bisher ohne Kündigung)
  • fristlose Kündigung
  • Räumungsklage
  • Räumungsurteil oder
  • einen Zwangsräumungstermin
     

bieten wir Ihnen umfangreiche Hilfen an.

Im Vordergrund steht die umfassende Beratung zur Sicherung des Einkommens für die künftigen Mietzahlungen und den Schuldenabbau. Darüber hinaus erfolgt durch die Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe die  Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen und die Verwaltung der städtischen Notunterkünfte.

Der Caritasverband Hamm übernimmt im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit der Stadt Hamm/Amt für Soziales, Wohnen und Pflege die Kontaktaufnahme und Beratung.

Hierbei kann die Wohnungsnotfallhilfe unterstützen:

Angebote und Arbeitsformen
©akf - stock.adobe.com

Sie haben Mietschulden, Ihnen wurde aber noch nicht gekündigt?

Sie haben wegen ihrer Mietschulden die fristlose Kündigung erhalten?

Es liegt eine Räumungsklage gegen Sie vor?

Ihnen droht die Zwangsräumung?

Kontakt

Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe

Herr Puzicha

Dortmunder Straße 145
59067 Hamm
Fon: 02381 17-8064
Fax: 02381 17-108064

5.2 (Wohnungsnotfallhilfe, 1. Obergeschoss)

Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe

Herr Göbel

Dortmunder Straße 145
59067 Hamm
Fon: 02381 17-8060
Fax: 02381 17-108060
E-Mail-Adresse

5.1 (Wohnungsnotfallhilfe, 1. Obergeschoss)

Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe

Frau Gärtner

Dortmunder Straße 145
59067 Hamm
Fon: 02381 17-8162
Fax: 02381 17-108162
E-Mail-Adresse

5.2 (Wohnungsnotfallhilfe, 1. Obergeschoss)

Hier finden Sie uns

Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe

Dortmunder Straße 145
59067 Hamm
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