Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hamm

Laut Landesnaturschutzgesetz (LNatschG) NRW ist in jeder kreisfreien Stadt und jedem Kreis von den Naturschutzbehörden ein Naturschutzbeirat einzurichten.

Die ehrenamtlichen Mitglieder werden von den verschiedenen gesetzlich anerkannten Fachverbänden dem Rat der Stadt Hamm zur Wahl vorgeschlagen.

Vorschlagsberechtigt für 16 Naturschutzbeiratsmitglieder sind die Dachverbände der Naturschutzverbände (8 Vertreter), Landwirte (2 Vertreter), Waldbauern, Gartenbauer, Jäger, Fischer, Sportler und Imker.

Die Mitglieder werden namentlich im "Handbuch des Rates" veröffentlicht.

Der Naturschutzbeirat berät die Untere Naturschutzbehörde in allen wichtigen Angelegenheiten, siehe unten.

Amtsdauer

Die Dauer der Tätigkeit des Naturschutzbeirats ist an die Legislaturperiode des Rates der Stadt Hamm gekoppelt. Nach einer Kommunalwahl wird jeweils auch ein neuer Naturschutzbeirat gewählt.

Im Jahr finden etwa vier öffentliche Sitzungen statt.

LNatschG NRW § 70 regelt die Zuständigkeit und Zusammensetzung der Naturschutzbeiräte und LNatschG NRW § 66 gibt die Angelegenheiten vor, zu denen der Naturschutzbeirat gehört werden muss, Beispiele für die Beratungstätigkeiten stehen hier.

Sitzungstermine

20. November 2024

Bei weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse des Umweltamtes  der Stadt Hamm.

Kontakt

Oops, an error occurred! Code: 20241121161501dfac9149
Umweltamt

Frau Knippenkötter

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-7112
Fax: 02381 17-2931
E-Mail-Adresse
Internet