Abfallgebühren

Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Abfallentsorgung der Stadt und sonstigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen werden Benutzungsgebühren erhoben.

Bemessungsgrundlage
Maßstab für die Berechnung der Gebühren bei Abfallbehältern ist nach § 18 Abs. 2 a der Abfallsatzung das Eigentum an den Gefäßen, die Anzahl und die Größe der Gefäße sowie die nach § 10 der Satzung angebotene Häufigkeit der Entleerung.
Für alle Grundstückseigentümer/innen besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang.

Die Gebührensätze ab 2024

 Größe des Behälters 

 Gebühr

80 l 130,43 EUR pro Jahr
120 l 192,72 EUR pro Jahr
240 l 381,52 EUR pro Jahr
660 l 1.016,22 EUR pro Jahr
1.100 l1.623,08 EUR pro Jahr

  
Weitere Informationen zum Thema Restmüll findet man auf der Internetseite des ASH.   

Nur Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als private Haushalte 
 

 Größe des Behälters 

 Gebühr

80 l 113,48 EUR pro Jahr
120 l 167,67 EUR pro Jahr
240 l 331,94 EUR pro Jahr
660 l 884,11 EUR pro Jahr
1.100 l1.412,17 EUR pro Jahr

Die 660 l und 1.100 l Behälter werden bei Bedarf auch wöchentlich oder mehrmals wöchentlich entleert. Der Gebührensatz erhöht sich entsprechend der Häufigkeit der Entleerung.

bei ganzjähriger 14 täglicher Leerung
  120 l                       42,76 EUR pro Jahr
  240 l                       85,52 EUR pro Jahr

als sog. „Saisontonne“ (14 tägliche Leerung nur im Zeitraum Anfang März - Ende November)
  120 l                        32,07 EUR pro Jahr
  240 l                        64,14 EUR pro Jahr

Weitere Informationen zum Thema Bioabfall findet man auf der Internetseite des ASH.   
 

Außer bei der Erstausstattung wird für die Ab-, An- und Ummeldung aller Abfallbehälter eine Tauschgebühr in Höhe von 12,50 EUR je Grundstück erhoben.

Auf Antrag können für Abfallbehälter der Restmüll- und Bioabfuhr einzelne Zusatzleerungen beim Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) gegen eine gesonderte Gebühr von 1/26 der Jahresgebühr pro Abfuhr zzgl. einer Anfahrtspauschale (12,50 EUR) oder einer Verwaltungspauschale (6,25 EUR ohne zusätzliche Anfahrt) beantragt werden.

Seit 2012 können alle 2-rädrigen Abfallbehälter (80 l, 120 l und 240 l) auf Antrag des/der Grundstückseigentümers/in gegen eine Gebühr im Holservice oder Vollservice abgefahren werden.
Der Holservice beinhaltet am Abfuhrtag nur das Holen des Behälters vom Stellplatz, nicht aber auch das Zurückstellen nach der Leerung. Der Vollservice beinhaltet am Abfuhrtag das Holen des Behälters vom Stellplatz sowie das Zurückstellen nach der Leerung.

Die Gebühren betragen seit 2023 pro Jahr je Behälter bis 20 m Wegstrecke:

im Holservice
- bei 4-wöchentlicher Leerung (blaue Papiertonnen)                        16,25 EUR
- bei 14-täglicher Leerung (graue Abfallbehälter und Biotonnen)     32,50 EUR

im Vollservice
- bei 4-wöchentlicher Leerung (blaue Papiertonnen)                        32,50 EUR
- bei 14-täglicher Leerung (graue Abfallbehälter und Biotonnen)     65,00 EUR

Für den Hol- und Vollservice über 20 m Wegstrecke wird bei 2- und 4-rädrigen Abfallbehältern eine zusätzliche, wegstreckenabhängige Gebühr berechnet. Diese wird durch den ASH erhoben.

Für den Hol- und Vollservice der Wertstoffbehälter werden privatrechtliche Entgelte erhoben, für die Mehrwertsteuer anfällt. Diese Entgelte werden nur durch den ASH erhoben.

Weitere Informationen zum Hol- und Vollservice findet man auf der Internetseite des ASH

Auf Antrag können Abfallbehälter mit einem Schließsystem (Schwerkraftschloss) zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten je Schloss sowie eine Anfahrtspauschale für die Montage werden direkt vom ASH erhoben. Bei Interesse wird gebeten, sich direkt mit dem ASH in Verbindung zu setzen, ash@stadt.hamm.de, Servicetelefon: 02381 17-8282.

Weitere Informationen zum Schwerkraftschloss findet man auf der Internetseite des ASH

Für vorübergehend mehr anfallende Abfälle, die sich zum Einsammeln in Abfallsäcken eignen, können von der Stadt zugelassene Abfallsäcke benutzt werden, bei denen die Gebühr im Verkaufspreis enthalten ist. Der Verkaufspreis beträgt im Handel je Sack (60 l) ab 2024 4,70 EUR.

Die Abfallbeseitigungsgebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Sie sind zu den quartalsweisen Regelfälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu begleichen. Abweichend davon wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides der Betrag fällig, der sich danach für die vorangegangenen Fälligkeitstage ergibt.

Wir helfen gerne weiter

Steuern und Benutzungsgebühren

Frau Kuhnert

Bismarckstraße 1
59065 Hamm
Fon: 02381 17-9912
Fax: 02381 17-2991
E-Mail-Adresse

Steuern und Benutzungsgebühren

Frau Lenzen

Bismarckstraße 1
59065 Hamm
Fon: 02381 17-9911
Fax: 02381 17-2991
E-Mail-Adresse

Steuern und Benutzungsgebühren

Frau Schütz

Bismarckstraße 1
59065 Hamm
Fon: 02381 17-9910
Fax: 02381 17-2991
E-Mail-Adresse

Steuern und Benutzungsgebühren

Frau Tezcan

Bismarckstraße 1
59065 Hamm
Fon: 02381 17-9915
Fax: 02381 17-2991
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Steuern und Benutzungsgebühren

Frau Zgraja

Bismarckstraße 1
59065 Hamm
Fon: 02381 17-9909
Fax: 02381 17-2991
E-Mail-Adresse

Stadtbezirk-Nr.Stadtteil   Kassenzeichen beginnend mitAnsprechpartnerin
3Rhynern-Allen1002Frau Zgraja
6Bockum-Hövel1003Frau Lenzen
3Rhynern-Berge1008Frau Zgraja
2Uentrop-Braam-Ostwennemar1012Frau Zgraja
3Rhynern-Freiske1018Frau Zgraja
2Uentrop-Frielinghausen1019Frau Zgraja
2Uentrop-Haaren1023Frau Zgraja
1Mitte-Altstadt1024Frau Tezcan
5Herringen1028Frau Tezcan
4Pelkum-Lerche1033Frau Zgraja
2Uentrop-Norddinker1042Frau Zgraja
3Rhynern-Osterflierich1046Frau Zgraja
3Rhynern-Osttünnen1047Frau Zgraja
4Pelkum1049Frau Lenzen
3Rhynern1050Frau Schütz
5Herringen-Sandbochum1053Frau Zgraja
2Uentrop-Schmehausen1054Frau Tezcan
3Rhynern-Süddinker1060Frau Tezcan
2Uentrop1063Frau Tezcan
2Uentrop-Vöckinghausen1065Frau Zgraja
3Rhynern-Wambeln1066Frau Tezcan
4Pelkum-Weetfeld1070Frau Zgraja
2Uentrop-Werries1071Frau Zgraja
3Rhynern-Westtünnen1075Frau Kuhnert
4Pelkum-Wiescherhöfen1076Frau Schütz
1Mitte-Bahnhofsviertel1077Frau Lenzen
1Mitte-Osten1078Frau Kuhnert
6Bockum-Hövel-Hamm-Norden1079Frau Schütz
7Heessen-Hamm-Norden1079Frau Schütz
1Mitte-Süden1080Frau Kuhnert
1Mitte-Westen1081Frau Tezcan
4Pelkum-Wiescherhöfen1082Frau Schütz
7Heessen1085Frau Zgraja

§ Rechtsgrundlagen

Abfallsatzung der Stadt Hamm vom 20.12.2001 und die Abfallgebührensatzung der Stadt Hamm in der jeweils geltenden Fassung.

 Weitere Informationen/Unterlagen

Einzugsermächtigung/SEPA - Lastschriftenmandat

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