Restmüll
Bei Restmüll handelt es sich um Abfälle, die nicht verwertbar sind und die in der Müllverbrennungsanlage (MVA) entsorgt werden. Diese fallen in mehr oder weniger großem Umfang in jedem Haushalt an, sodass auch jedem Haushalt ein entsprechendes Volumen für diesen Restmüll zur Verfügung stehen muss.
In den Restmüllbehälter dürfen keine verwertbaren Abfälle, für die es getrennte Sammelangebote gibt sowie keine schadstoffhaltigen Abfälle gegeben werden.
Das gehört in die Restmülltonne
Musik-, und Videokassetten, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Asche, Fotos, Hygieneartikel, defekte Glühbirnen (ausgenommen Energiesparlampen und Neonröhren, die am Recyclinghof oder Umweltmobil abgegeben werden können), Speisereste, Frittierfett (ausgehärtet) und Speiseöle (zum Beispiel in Flaschen abgefüllt), Verpackungen mit Inhaltsresten, alte Tapeten und Tapetenreste, eingetrocknete Farben und Lacke sowie Dispersionsfarben, Blumentöpfe, Holzreste, ausgedientes Kinderspielzeug, defektes Porzellan und sonstiger Hausrat.
Folgende Abfälle gehören nicht in die Restmülltonne
- Altpapier
- Altglas
- Grünabfall
- Bioabfall
- Problemabfall
- Sperrmüll
- Wertstoffe (Verpackungen und andere Abfälle aus Metall, Kunststoff und Verbundstoffen)
- Boden- und Bauschutt
- Elektroschrott
Diese Stoffe sind getrennt zu sammeln.
Alternative Restmüllbehälter
Sollten Sie mal nicht mit dem Restmüllvolumen auskommen, können Sie mit dem Müllsack der Stadt Hamm zusätzliche Abfälle einfach entsorgen, indem Sie diesen bei der nächsten Abfuhr neben Ihre Restmülltonne stellen.
Download
- Informationen zu Restmüll, Behältern und Gebühren (PDF, 197 KB)
Kontakt
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
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