Wer ist zuständig für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hamm?

Infos Zuständigkeit

Nach der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Hamm ab dem 01.01.2008 unter anderem die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) für ihre Bürgerinnen und Bürger übernommen.

Somit ist sie jetzt auch für die amtliche Feststellung von Behinderungen sowie die Ausstellung bzw. Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen und die Zuerkennung von Nachteilsausgleichen zuständig und unter der Anschrift erreichbar, die auf der rechten Seite angegeben ist.

Ein barrierefreier Zugang, ein ebenerdiger Aufzug sowie Parkplätze in direkter Nähe der Eingangstür im Innenhof sind vorhanden.

Sollte es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, das Bürgeramt Pelkum persönlich aufzusuchen und Sie persönlichen Beratungsbedarf haben, bietet die Stadt Hamm Ihnen einen individuellen Beratungstermin an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin oder den zuständigen Mitarbeiter im Sachgebiet Schwerbehindertenrecht und vereinbaren Ihren persönlichen Beratungstermin. Dieser kann wie gewohnt in den Räumen des Gesundheitsamtes der Stadt Hamm, Heinrich-Reinköster-Straße 8, stattfinden oder aber in dem jeweiligen Bürgeramt Ihres Stadtbezirkes 

Unter der Hotline (Tel. 17-9494) des Sachgebietes Schwerbehindertenrecht hilft man Ihnen gerne weiter.

Öffnungszeiten des Sachgebietes Schwerbehindertenrecht

Montag:       7.30 Uhr  -  16.00 Uhr
Dienstag:     7.00 Uhr -  16.00 Uhr
Mittwoch:     9.00 Uhr -  18.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr  -  16.00 Uhr
Freitag:         7.30 Uhr  -  13.00 Uhr

Kontakt

Abteilung Schwerbehindertenrecht

Kamener Straße 177
59077 Hamm
Fon: 02381 17-9494
Fax: 02381 17-109494
E-Mail-Adresse
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