Was bedeutet "Grad der Behinderung" (GdB)?
Der „Grad der Behinderung“ (GdB) ist ein Maß für die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung und soll bewerten, welche Auswirkungen eine bestimmte Behinderung auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben hat.
Der GdB berücksichtigt deshalb körperliche, geistige, seelische und soziale Auswirkungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der gesundheitliche Schaden angeboren, Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist. Altersgerechte Beeinträchtigungen werden hierbei jedoch nicht berücksichtigt.
Der GdB wird auf einer Skala von mindestens 10 bis höchstens 100 festgestellt, und zwar nach Zehnergraden abgestuft. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird deren Gesamtauswirkung beurteilt und ein Gesamt-GdB ermittelt (der nicht der Summe der einzelnen Behinderungsgrade entspricht). Eingetragen wird der GdB auf der Rückseite des Ausweises und er kann ggf. auch – nach erneuter Prüfung durch das Amt – nachträglich verändert werden. Die Bewertungskriterien für die Ermittlung der Beeinträchtigung sind bundeseinheitlich geregelt.
Wird ein GdB von weniger als 50, aber mindestens 20 festgestellt, gelten Sie als behinderter Mensch im Sinne des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX). Eine Person mit einem GdB ab 50 gilt als schwerbehinderter Mensch.
Der GdB wird unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf festgestellt, er trifft keine Aussage über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz.
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