Der Gesundheitszustand hat sich verbessert/verschlechtert. Was ist zu tun?
Sie sind gem. § 60 SGB I verpflichtet, die Feststellungsbehörde (hier: Stadt Hamm, Bürgeramt Pelkum, Sachgebiet Schwerbehindertenrecht) über jede wesentliche Änderung Ihrer gesundheitlichen Situation zu informieren. Verwenden Sie hierfür bitte nach Möglichkeit das gleiche Formular wie für einen Erstantrag. Die Formulare Erstantrag/Änderungsantrag (Verschlimmerungsantrag) sind identisch.
Die Feststellungsbehörde überprüft dann erneut den Grad Ihrer Behinderung und die Voraussetzungen für die Feststellung etwaiger Merkzeichen; abschließend erhalten Sie einen neuen Feststellungsbescheid.
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Abteilung Schwerbehindertenrecht
Kamener Straße
177
59077
Hamm
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