Genehmigung E-Ladesäulen

Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Verbreitung der Elektromobilität. Stadt und Stadtwerke unterstützen daher aktiv den Ausbau der privaten und öffentlichen Ladeinfrastruktur in Hamm:

  1. Elektromobilitätskonzept für die Stadt Hamm: Umsetzung des betrieblichen Mobilitätsmanagements für die Stadtverwaltung im Rahmen der Selbstorganisation der Verwaltung; Aufbau von Beratungsangeboten für Unternehmen, Betreiber und Immobilienwirtschaft zur Förderung von Elektromobilität und Ladeinfrastruktur an Wohn- Arbeits- und Freizeitstandorten.

  2. Stadtwerke betreiben 16 öffentliche Ladesäulen mit 34 Ladepunkten im Stadtgebiet. Sie bieten Haushalten und Unternehmen zudem ein breites
    Beratungs- und Dienstleistungsangebot für die Schaffung privater Ladeinfrastruktur.

  3. Weitere 12 Standorte mit insgesamt 30 Ladepunkten werden von externen Unternehmen betrieben (u.a. Innogy, Lidl, Baum Consult, Reload Solution, etc.). Derzeit prüfen weitere Unternehmen ein Engagement in Hamm, darunter auch ein Anbieter von Schnelladesäulen.

  4. Die WFH spricht die Hammer Unternehmen mit mehreren Formaten gezielt auf die Schaffung von Lademöglichkeiten für Beschäftigte und die Umstellung der Dienstwagen auf den Elektro-Antrieb an.

Aufgrund der erforderlichen Ladezeiten spielen die Lademöglichkeiten am Wohnstandort und am Arbeitsort die wichtigste Rolle für die Entscheidung zum Kauf eines E-Mobils. Die öffentliche Ladeinfrastruktur hat demgegenüber eine eher untergeordnete Bedeutung als Teilauflademöglichkeit. Daher können öffentliche Ladesäulen i.d.R. derzeit noch nicht wirtschaftlich betrieben werden. Angesichts der Steigerungsraten bei den Neuzulassungen von E-Mobilen ist jedoch absehbar,
dass auch der Anspruch, den öffentlichen Raum für die Einrichtung von Ladestationen verstärkt zu nutzen, zunehmen wird.

Mit der Vorlage 0469/21 wurde eine städtische Richtlinie für die Genehmigung zum Bau und Betrieb von Elektro-Ladestationen im öffentlichen Straßenraum beschlossen.
Damit soll für alle Betreiber ein Höchstmaß an Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Genehmigungsverfahren erreicht werden. Zudem wurden technische Mindestanforderungen an die Stationen definiert und der öffentliche Raum vor einer übermäßigen und unsachgemäßen Nutzung geschützt werden.

Die Beschlussvorlage mit der Richtlinie finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.

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Verkehrsplanung

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