Flächenvorsorge

Flächenvorsorge zum Überflutungsschutz findet auf vielen Ebenen statt. Das Ziel ist der Erhalt und die Rückgewinnung von Überflutungsflächen und die Reduzierung bereits vorhandener Schadenspotentiale.

Beispiele:

Die Bezirksregierungen weisen in einem ordnungsbehördlichen Verfahren die sog. gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete aus. In diesen Gebieten gelten besondere Schutzvorschriften und eine Bebauung ist i.d.R. nicht möglich. Ausnahmen sind an sehr hohe Hürden geknüpft.

Bei der Ausweisung von neuen Baugebieten muss und wird der Hochwasserschutz standardmäßig betrachtet und berücksichtigt. Im Ergebnis kann dies zu erhöhten Anforderungen führen wie z.B. die Festsetzung großer Rückhalteräume für Niederschlagswasser in Baugebieten vor Einleitung in ein Gewässer, Uferstreifen an Gewässern zur Schaffung von Retentionsräumen, Festsetzung von Mindest-Erdgeschossfußbodenhöhen, etc.

Kontakt

Tiefbau- u. Grünflächenamt

Herr Moch

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59065 Hamm
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Fax: 02381 17-104605