Versicherung gegen Elementarschäden

Alle Schutzmaßnahmen vor Überflutungsschäden wirken nur bis zu einem bestimmten Grad. Ein absoluter Schutz vor jedem Ereignis ist technisch und wirtschaftlich nicht machbar. Ein Restrisiko bleibt immer bestehen. Ein nur überschwemmter Garten ist ärgerlich, ein überschwemmter Keller oder ein überschwemmtes Erdgeschoss kann schnell einen finanziellen Schaden im 5- bis 6-stelligen Bereich bedeuten.

Je nach Schadenspotential kann eine Elementarschadenversicherung daher zumindest den wirtschaftlichen Schaden im Ernstfall auffangen, sodass dieser nicht auch den finanziellen Ruin bedeutet.

Kontakt

Tiefbau- u. Grünflächenamt

Herr Moch

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4605
Fax: 02381 17-104605