Straßenreinigungsgebühren

Gebührensätze ab 2024 pro Jahr je Meter anzusetzender Grundstücksseite:
 

  Kategorie 

 Reinigungsart

 Reinigungshäufigkeit

 Gebühr

Hauptverkehrsstraße Vollreinigung 1x wöchentlich 5,22 Euro
  Teilreinigung 1x wöchentlich 2,61 Euro
Verkehrsstraße Vollreinigung1x wöchentlich 6,52 Euro
  Teilreinigung 1x wöchentlich 3,26 Euro
Anliegerstraße Vollreinigung 1x wöchentlich 7,82 Euro
  Teilreinigung 1x wöchentlich 3,91 Euro

Bei mehrmals wöchentlicher Reinigung erhöht sich die Gebühr entsprechend.

Gut zu wissen

Die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren sind in § 7 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung festgelegt, der wie folgt lautet:

Maßstab für die Benutzungsgebühr sind: 

  • die Längen der der erschließenden Straße zugewandten Grundstücksseiten,
  • der Umfang der Straßenreinigung (Voll- oder Teilreinigung),
  • die sich aus dem Straßenverzeichnis ergebende Straßenart und
  • die Zahl der wöchentlichen Reinigungen. 

Als zugewandte Grundstücksseiten gelten diejenigen Abschnitte der Grundstücksbegrenzungslinie, die mit der Straßengrenze gleich, parallel oder in einem Winkel von weniger als 45° verlaufen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Seiten an die Straßen angrenzen oder als sog. Hinterliegerseiten anzusehen sind. Das bedeutet, dass alle Grundstücksseiten, bei denen diese Voraussetzungen zutreffen, der Berechnung zugrunde zu legen sind.

Bei einer Vollreinigung erfolgt die Reinigung der Fahrbahn und des Gehweges durch die Stadt Hamm. Bei einer Teilreinigung wird nur die Fahrbahn von der Stadt gereinigt, während die Gehwegreinigung auf die Grundstückseigentümer/innen übertragen ist.

Generell besteht für die Gemeinde die Möglichkeit, Straßen in verschiedene Kategorien einzuteilen. In der Stadt Hamm erfolgte eine Einteilung in Hauptverkehrs-, Verkehrs- und Anliegerstraßen. Als Kriterium für die Einteilung in die verschiedenen Kategorien werden der Ausbauzustand und die Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße herangezogen. 

Die innerhalb der geschlossenen Ortslage liegenden Straßen, Wege und Plätze sind entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Verzeichnis der zu reinigenden Straßen und Straßenteile verschiedenen Kategorien zugeordnet. In diesem Verzeichnis sind die Reinigungshäufigkeit und die Art der Reinigung (Voll- oder Teilreinigung) festgelegt. 

Die Straßenreinigungsgebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Sie sind zu den quartalsweisen Regelfälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu begleichen.

Wir helfen gerne weiter

Steuern und Benutzungsgebühren

Frau Kuhnert

Bismarckstraße 1
59065 Hamm
Fon: 02381 17-9912
Fax: 02381 17-2991
E-Mail-Adresse

Steuern und Benutzungsgebühren

Frau Lenzen

Bismarckstraße 1
59065 Hamm
Fon: 02381 17-9911
Fax: 02381 17-2991
E-Mail-Adresse

Steuern und Benutzungsgebühren

Frau Schütz

Bismarckstraße 1
59065 Hamm
Fon: 02381 17-9910
Fax: 02381 17-2991
E-Mail-Adresse

Steuern und Benutzungsgebühren

Frau Tezcan

Bismarckstraße 1
59065 Hamm
Fon: 02381 17-9915
Fax: 02381 17-2991
E-Mail-Adresse

Steuern und Benutzungsgebühren

Frau Zgraja

Bismarckstraße 1
59065 Hamm
Fon: 02381 17-9909
Fax: 02381 17-2991
E-Mail-Adresse

Stadtbezirk-Nr.Stadtteil   Kassenzeichen beginnend mitAnsprechpartnerin
3Rhynern-Allen1002Frau Zgraja
6Bockum-Hövel1003Frau Lenzen
3Rhynern-Berge1008Frau Zgraja
2Uentrop-Braam-Ostwennemar1012Frau Zgraja
3Rhynern-Freiske1018Frau Zgraja
2Uentrop-Frielinghausen1019Frau Zgraja
2Uentrop-Haaren1023Frau Zgraja
1Mitte-Altstadt1024Frau Tezcan
5Herringen1028Frau Tezcan
4Pelkum-Lerche1033Frau Zgraja
2Uentrop-Norddinker1042Frau Zgraja
3Rhynern-Osterflierich1046Frau Zgraja
3Rhynern-Osttünnen1047Frau Zgraja
4Pelkum1049Frau Lenzen
3Rhynern1050Frau Schütz
5Herringen-Sandbochum1053Frau Zgraja
2Uentrop-Schmehausen1054Frau Tezcan
3Rhynern-Süddinker1060Frau Tezcan
2Uentrop1063Frau Tezcan
2Uentrop-Vöckinghausen1065Frau Zgraja
3Rhynern-Wambeln1066Frau Tezcan
4Pelkum-Weetfeld1070Frau Zgraja
2Uentrop-Werries1071Frau Zgraja
3Rhynern-Westtünnen1075Frau Kuhnert
4Pelkum-Wiescherhöfen1076Frau Schütz
1Mitte-Bahnhofsviertel1077Frau Lenzen
1Mitte-Osten1078Frau Kuhnert
6Bockum-Hövel-Hamm-Norden1079Frau Schütz
7Heessen-Hamm-Norden1079Frau Schütz
1Mitte-Süden1080Frau Kuhnert
1Mitte-Westen1081Frau Tezcan
4Pelkum-Wiescherhöfen1082Frau Schütz
7Heessen1085Frau Zgraja

§ Rechtsgrundlagen

Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamm vom 13.12.1978 und die Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Hamm in der jeweils geltenden Fassung. 

 Weitere Informationen/Unterlagen

Einzugsermächtigung/SEPA - Lastschriftenmandat

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