Sozialplanung

Die Stadt Hamm hat das Ziel, innerhalb des Stadtgebiets gleichwertige Lebensverhältnisse und die gesellschaftliche Teilhabe aller Einwohner:innen herzustellen. In dieses Bestreben ist die Sozialplanung eingebunden. Auf Grundlage des § 1 SGB I arbeiten Sozialplaner:innen daran, soziale Dienste und Einrichtungen effektiv aufzustellen. Es werden mit sozialwissenschaftlichen Methoden kleinräumige und zielgruppenspezifische Analysen und Konzepte erstellt, die Entscheidungsfindungen unterstützen. Da es sich um ein komplexes Querschnittsthema im Kontext der kommunalen Daseinsvorsorge handelt, ist die Vernetzung mit verschiedenen Fachämtern und Fachplanungen, freien Trägern, der Kommunalpolitik sowie der Zivilgesellschaft fester Bestandteil der ganzheitlichen Planungen.

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