Anmeldeverfahren

  • Mit Ausgabe des Halbjahreszeugnisses erhalten Sie von Ihrer Schule ein Passwort.
     
  • Sie können sich an jedem Computer mit Internetzugang anmelden.
     
  • Unter Schüler Online geben Sie Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum ein.
     
  • Mit dem von den Klassenlehrerinnen/Klassenlehrern ausgeteilten Passwort können Sie sich im Schüler-Online-System anmelden. Anschließend werden Sie aufgefordert, das Passwort zu ändern und Ihre E-Mail-Adresse einzutragen. (Nur wenn Ihre Schule nicht an Schüler Online teilnimmt, können Sie sich ohne Passwort anmelden).
     
  • Zur Anmeldung gelangen Sie entweder über den Button „Anmeldung vollzeitschulische Bildungsgänge am Berufskolleg“; „Anmeldung Berufsschule mit Ausbildungsvertrag“ oder „Anmeldung gymnasiale Oberstufe“ (Berufskollegs, Gesamtschulen, Gymnasien). Damit stehen Ihnen maximal drei Anmeldeoptionen (je eine pro Anmeldeweg) zur Verfügung.
     
  • Nach der Eingabe Ihres voraussichtlichen Schulabschlusses können Sie nun den Bildungsgang anwählen, für den Sie sich anmelden möchten. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihre/n Klassenlehrer/in.
     
  • Das ausgedruckte und unterschriebene Anmeldeformular ist anschließend mit den geforderten Unterlagen an der jeweiligen Schule einzureichen. Aufgrund der aktuellen Situation bitten einige Schule darum, die Unterlagen per Post zu senden oder in den Briefkasten der Schule zu werfen. Zum Teil ist auch eine persönliche Abgabe der Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung gewünscht. Wie die Regelungen an Ihrer jeweiligen Schule sind, können Sie den Informationen der jeweiligen Homepage entnehmen oder telefonisch über die Sekretariate erfragen. Beachten Sie hierzu die Öffnungszeiten der Sekretariate. Wichtig ist, dass die unterschriebene Anmeldung mit den weiteren Anmeldeunterlagen bis zum 28.02.2025 bei der Schule eingehen. Erst dann ist die Anmeldung erfolgt. Über die Aufnahme entscheidet die jeweilige Schulleitung.

Fristen

07. Februar bis 28. Februar 2025

Die Anmeldung zu den vollzeitschulischen Bildungsgängen der Berufskollegs sowie für die gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen, Gymnasien, Berufskollegs und Weiterbildungskollegs läuft in der Zeit zwischen dem 07. Feburar bis 28. Februar 2025.


In diesem Zeitraum können Sie sich online anmelden. Das ausgedruckte und unterschriebene Anmeldeformular ist anschließend mit den geforderten Unterlagen an der jeweiligen Schule einzureichen. Aufgrund der aktuellen Situation bitten einige Schule darum, die Unterlagen per Post zu senden oder in den Briefkasten der Schule zu werfen. Zum Teil ist auch eine persönliche Abgabe der Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung gewünscht. Wie die Regelungen an Ihrer jeweiligen Schule sind, können Sie den Informationen der jeweiligen Homepage entnehmen oder telefonisch über die Sekretariate erfragen. Beachten Sie hierzu die Öffnungszeiten der Sekretariate. Wichtig ist, dass die unterschriebene Anmeldung mit den weiteren Anmeldeunterlagen bis zum 28. Februar 2025 bei der Schule eingehen. Erst dann ist die Anmeldung erfolgt. Über die Aufnahme entscheidet die jeweilige Schulleitung.

11. April 2025

Die Schulleitungen entscheiden bis zum 11. April 2025, ob Sie an der Schule aufgenommen werden.

28. April bis 27. Juni 2025

Ab dem 28. April 2025 stellen das Weiterbildungskolleg, die Berufskollegs, Gesamtschulen und Gymnasien freie Plätze wieder bei "Schüler Online" ein. Also: Ab dem 28. April reinschauen. Die Anmeldung läuft wie beschrieben.

Bis zum Beginn der Sommerferien

Nach der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht beginnt die Berufsschulpflicht. Davon sind Sie betroffen, wenn Sie die Schule nach dem Schuljahr 2024/2025 verlassen und nach dem 1. August 2007 geboren sind oder eine Berufsausbildung beginnen, bevor Sie 21 Jahre alt sind. Mit dem Besuch eines Berufskollegs oder der gymnasialen Oberstufe erfüllen Sie diese Berufsschulpflicht.


Doch es gibt auch andere Möglichkeiten, z. B. Besuch einer anerkannten Ausbildungseinrichtung für Heilberufe, Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst.

In jedem Fall müssen Sie bis zum Beginn der Sommerferien anzeigen, dass Sie Ihrer Berufsschulpflicht nachkommen werden. Haben Sie sich über „Schüler Online“ an einer Schule angemeldet, ist das damit bereits erledigt. In allen anderen Fällen füllen Sie den entsprechenden Fragebogen „Fragen zur Berufsschulpflicht“ aus – auch der ist bei Schüler Online zu finden. Ihre jetzige Schule wird Sie dabei unterstützen.

Jederzeit

Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag bereits unterschrieben haben, sollten Sie mit dem Ausbildungsbetrieb klären, welche Berufsschule besucht werden soll. Dann können Sie sich wie oben beschrieben bei Schüler Online anmelden. Diese Anmeldung ist nicht an einen Zeitraum gebunden und jederzeit möglich.

Kontakt

Kommunale Koordinierungsstelle

Frau Moers

Stadthausstraße 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-5049
Fax: 02381 17-105049
E-Mail-Adresse

Kommunale Koordinierungsstelle

Frau Wagner

Stadthausstraße 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-5053
Fax: 02381 17-105053
E-Mail-Adresse