Reform wird in Hamm aufkommensneutral umgesetzt.
Bereits im Dezember 2023 hat der Rat der Stadt Hamm beschlossen, die im Rahmen der Reform notwendige Anpassung des gemeindlichen Hebesatzes aufkommensneutral zu gestalten. „Im Klartext heißt das: Wir haben versprochen, die Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich zur Kasse zu bitten – dieses Versprechen lösen wir nun ein,“ so Oberbürgermeister Marc Herter. Die Stadt nimmt jährlich insgesamt 35,8 Millionen Euro an Grundsteuern ein – und daran ändert sich durch die Neuregelung nichts.
Grundlage: Neue Grundstücksbewertungen durch das Finanzamt.
Die Neuregelung ist aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden: In dessen Folge haben die Finanzämter in ganz Deutschland in den vergangenen Jahren die Grundsteuer-Messwerte von Grundstücken – die Grundlage der Grundsteuerberechnung – neu festgesetzt.
„Die Neufestsetzung der Messbeträge durch die Finanzämter hat das Grundsteuergefüge in Hamm wie überall in Deutschland komplett durcheinandergewirbelt: Leider führt das dazu, dass nahezu alle Grundsteuerzahler etwas anderes bezahlen als bisher. Für Nordrhein-Westfalen ergibt sich die Besonderheit, dass es nach unseren Modellrechnungen zu einer starken Belastung des Wohnens, insbesondere im Bereich der Einfamilienhäuser, bei entsprechender Entlastung von Gewerbegrundstücken kommen würde,“ so Kämmerer Markus Kreuz zu den Auswirkungen der Neubewertung.
Rechnerisch würde sich ein Hebesatz von 826 Prozentpunkten – und damit mehr als ein Drittel höher als bislang – ergeben. Das Steueraufkommen würde zwar gleich bleiben, aber durch Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter wäre ein erhebliches Mehr in Millionenhöhe zu tragen gewesen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Rat der Stadt Hamm deshalb den Landesgesetzgeber aufgefordert, hier regelnd einzugreifen.
Stadt Hamm ersetzt ausbleibende Landesregelung und begünstigt das Wohnen
Nachdem sich das Land NRW bis zuletzt geweigert hat, seinerseits die Verschiebung der Lasten hin zu Wohngrundstücken zu revidieren, wird nun die Stadt Hamm eine Begünstigung des Wohnens durch sog. differenzierte Hebesätze in der Grundsteuer B vornehmen.
Auf diese Weise müssen Wohngrundstücke zukünftig lediglich mit einer systembedingten Anpassung des Hebesatzes auf 669 statt auf 826 Prozentpunkte rechnen. Im Gegenzug liegt der Hebesatz für gewerbliche Grundstücke zukünftig bei 1.338 Prozentpunkten. „Wir gehen damit an die Grenze dessen, was die gesetzlichen Regelungen zulassen, um die Verschiebung von Kosten von Gewerbe- auf Wohngrundstücke zu vermeiden“, erläutert Oberbürgermeister Marc Herter. „Bei Gewerbegrundstücken bleibt im Ergebnis auch jetzt – trotz des im Vergleich zu Wohngrundstücken doppelt so hohen Steuersatzes – noch eine geringe Entlastung.“
„Für Einfamilienhäuser wird es in Summe nun etwas teurer, für Doppelhäuser ändert sich hingegen wenig. Für Mietwohngrundstücke und Eigentumswohnungen kann es in Summe sogar etwas günstiger werden als bisher. In dieser undurchsichtigen Gemengelage haben wir uns für den Weg der differenzierten Hebesätze entschieden – und wir sind zuversichtlich, damit die Last am fairsten auf die Schultern der verschiedenen Gruppen in Hamm zu verteilen“, erklärt Stadtkämmerer Markus Kreuz.
Auch Grundsteuer A wird aufkommensneutral angepasst
Auch bei der günstigeren Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen wird es Veränderungen geben: Die Grundsteuer A wird von 225 Punkten auf 323 Punkte angepasst. Auch hier entstehen keine Mehreinnahmen im Vergleich zum bisherigen Modell. Dort, wo auf diesen Flächen Wohnungen oder Wohnhäuser stehen, werden diese künftig einheitlich unter die Grundsteuer B fallen.
Die Satzung über die Festlegung der neuen, differenzierten Grundsteuer-Hebesätze wird dem Rat der Stadt Hamm in seiner Sitzung am 10. Dezember zum Beschluss vorgelegt. Die Grundsteuer-Bescheide mit den konkreten, individuellen Grundsteuerbeträgen erhalten die Gebäudeeigentümer in Hamm wie üblich im ersten Quartal 2025.