Regionales Einzelhandelskonzept östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche - REHK
Verschiedene Einzelhandelsentwicklungen haben in der Vergangenheit bereits zu Gefährdungen für die städtischen Zentren geführt. Dazu gehört, dass die Konkurrenz der Städte immer wieder zu Ansiedlungswünschen von großflächigen Einzelhandelsbetrieben an Standorten führt, die hierfür nicht geeignet sind. Schädliche Auswirkungen auf die benachbarten Zentren sind oft ebenfalls die Folge.
Zur Schaffung eines übergreifenden Konzeptes zur Regelung der Einzelhandelsentwicklung haben sich deshalb im östlichen Ruhrgebiet und den benachbarten Bereichen 24 Städte und Gemeinden, der Einzelhandelsverband, 5 Industrie- und Handelskammern, 3 Kreise und 2 Bezirksregierungen zusammengefunden und gemeinsam mit einem Gutachter ein übergreifendes Konzept, das REHK zur Regelung der Einzelhandelsentwicklung erarbeitet.
Ziel des Regionalen Einzelhandelskonzeptes ist ein abgestimmtes Vorgehen in der Region zur Vermeidung eines übergroßen Angebotes an großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Angestrebt wird:
- die Stärkung und der Schutz der innerstädtischen Zentren
- die Stärkung der Stadtteilzentren mit ihrer Grundversorgung
- die Anerkennung eines ergänzenden Versorgungsnetzes von Sondergebieten mit nicht zentrenrelevanten Angeboten an ausgewählten Standorten auch außerhalb der Zentren
- eine aktive Flächenpolitik zur Lenkung der Investitionen an die städtebaulich geeigneten Standorte mit marktwirtschaftlichen Mitteln.
In der Umsetzung werden bestimmte großflächige Einzelhandelsprojekte nach konkreten Vorgaben und Kriterien geprüft. Sie unterliegen einem standartisierten Verfahren mit dem Ziel der Erlangung eines regionalen Konsenses zur Vermeidung ungewollter Entwicklungen in der Region des östlichen Ruhrgebietes.
Kontakt
Herr Lütke Harmann
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Frau Mentz
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