Landesplanung

Die Landesplanung ist die Raumordnung auf der Ebene der Länder. Sie hat die Aufgabe, den Raum durch planerische Vorgaben (Ziele und Grundsätze), durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern.

An den begrenzten Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Ansprüche gestellt. Die Landesplanung koordiniert für ganz Nordrhein-Westfalen alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung des Landesgebietes, d.h. in Richtung einer sozialen, ökologischen und ökonomisch verträglichen Raumnutzung.

Das wichtigste Planungsinstrument ist hier der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan. Seine textlichen und zeichnerischen Festlegungen sind in den nachgeordneten Regionalplänen, den städtischen, verbindlichen Bauleitplänen und den Fachplänen bestimmter Behörden wie z. B. der Verkehrsplanung zu beachten (Ziele) bzw. zu berücksichtigen (Grundsätze). Umgekehrt werden im sogenannten „Gegenstromprinzip“ die bestehenden städtebaulichen Pläne z. B. der Stadt Hamm in die Erarbeitung der Raumordnungspläne der Landes- und Regionalplanung einbezogen.

Änderung des Landesentwicklungsplans – Erneuerbare Energien

Beteiligung der Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen

Die Landesregierung hat am 02. Juni 2023 Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen bezüglich des Ausbaus der Erneuerbaren Energien gebilligt und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens gemäß § 9 ROG, § 13 LPlG NRW beschlossen.

Ziel des Entwurfs der Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen ist die schnelle Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes, welches die Sicherung weiterer Flächen für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen erfordert. Zusätzlich verfolgt die Landesregierung hiermit das Ziel, die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen in Nordrhein-Westfalen maßvoll zu erweitern.

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs vom 23. Juni 2023 – 28. Juli 2023 können Bürgerinnen und Bürger und die in ihren Belangen berührten öffentliche Stellen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW, zur Planbegründung und zum Umweltbericht Stellung nehmen.

Die genannten Unterlagen zur vorgesehenen Änderung des LEP NRW finden Sie unter „Downloads“.

Unter folgendem Link erhalten Sie weitere Informationen zur Änderung des LEP NRW und zur Abgabe Ihrer Stellungnahme:

https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1003167

Downloads

Kontakt

Gesamtstädtische Planung und Stadtteilentwicklung

Frau Mentz

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