Bei Bauvorhaben muss der zu erwartende Parkplatzbedarf ermittelt und berücksichtigt werden, um den Straßenraum nicht übermäßig zu belasten. Oft wird jedoch die Herstellung der Stellplätze zum Raum- und Kostenproblem für das neue Gebäude.
Die Hammer Stellplatzsatzung (s. Download) berücksichtigt daher neben den Regelsätzen für die einzelnen Nutzungen auch die Lage: Je zentraler und erreichbarer mit dem Rad, zu Fuß und mit Bus & Bahn, desto weniger Stellplätze sind erforderlich (s. Download Reduzierungsplan).
Mit der aktuellen Fortschreibung wurden weitere städtebauliche und verkehrliche Akzente gesetzt:
- Die Bauträger sollen angeregt werden, für die Nutzer eines Gebäudes (Mieter oder Beschäftigte) attraktive Mobilitätsangebote zu schaffen, z. B. durch die Bereitstellung von Leihrädern oder Sharing-Fahrzeugen. Liegt ein solches Mobilitätskonzept vor, kann auf einen Teil der KFZ-Stellplätze verzichtet werden.
- Die Vermeidung von Leerstand und die sinnvolle Nachnutzung von Gebäuden sind wichtige Anliegen der Stadtentwicklung. Daher reduziert sich die Stellplatzanforderung, wenn vorhandene Gebäude umgenutzt werden.