Schulamt für die Stadt Hamm
„Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“
(Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)
Das Schulamt für die Stadt Hamm ist als Untere staatliche Schulaufsichtbehörde zuständig für die dienstrechtlichen und schulfachlichen Angelegenheiten der Grundschulen sowie die schulfachlichen Belange der Hauptschulen und Förderschulen in Hamm. Die Schulaufsicht umfasst insbesondere Lehrer- und Schülerangelegenheiten.
Darüber hinaus ist das Schulamt in nachfolgenden Aufgabenfeldern für alle Schulformen zuständig: Ausländische und spätausgesiedelte Schüler, Verkehrssicherheit, Schulgesundheit, Suchtprävention, Schülerbetriebspraktika, außerschulischer Schulsport, Wettkampfwesen, Hausunterricht und Lehrerfortbildung durch das Kompetenzteam.
In allen anderen Angelegenheiten für Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Waldorfschule und Berufsbildende Schulen wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Arnsberg.