Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in Ausnahmefällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.

Voraussetzungen

  • Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen
  • seit fünf Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
  • gesicherter Lebensunterhalt
  • mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens (Berufliche Ausfallzeiten aufgrund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet)
  • Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung stehen nicht entgegen
  • bei Arbeitnehmern: die Beschäftigung ist erlaubt
  • die erforderliche Erlaubnis für eine Ausübung einer Erwerbstätigkeit liegt vor
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
  • ausreichender Wohnraum für sich und seine Familienangehörigen

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhalts, beispielsweise Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhaltsleistungen Dritter
  • Mietvertrag/Nachweis über Wohneigentum
  • Bescheinigung über den Rentenversicherungsverlauf
  • gegebenenfalls Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
  • Arbeitsgenehmigung/Berufsausübungserlaubnis sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • gegebenenfalls Schwerbehinderten-Ausweis
  • gegebenenfalls Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis
  • Gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH

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