Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in Ausnahmefällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Voraussetzungen
- Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen
- seit fünf Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
- gesicherter Lebensunterhalt
- mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens (Berufliche Ausfallzeiten aufgrund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet)
- Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung stehen nicht entgegen
- bei Arbeitnehmern: die Beschäftigung ist erlaubt
- die erforderliche Erlaubnis für eine Ausübung einer Erwerbstätigkeit liegt vor
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
- ausreichender Wohnraum für sich und seine Familienangehörigen
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhalts, beispielsweise Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhaltsleistungen Dritter
- Mietvertrag/Nachweis über Wohneigentum
- Bescheinigung über den Rentenversicherungsverlauf
- gegebenenfalls Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
- Arbeitsgenehmigung/Berufsausübungserlaubnis sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- gegebenenfalls Schwerbehinderten-Ausweis
- gegebenenfalls Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis
- Gültiger Nationalpass
- ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH