Innovative Mobilitätslösungen für Bauvorhaben

Update für die Stellplatzsatzung der Stadt Hamm

Die Stellplatzsatzung legt fest, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze bei Neu- und Umbauten errichtet werden müssen. Die aktuelle Fortschreibung stärkt innovative Mobilitätslösungen, z. B. durch Leihräder oder Carsharing. Zusätzlich gibt es Erleichterungen für Investitionen in bestehende Gebäude.

Bei Bauvorhaben muss der zu erwartende Parkplatzbedarf ermittelt und berücksichtigt werden, um den Straßenraum nicht übermäßig zu belasten. Oft wird jedoch die Herstellung der Stellplätze zum Raum- und Kostenproblem für das neue Gebäude. 

Die Hammer Stellplatzsatzung (s. Download) berücksichtigt daher neben den Regelsätzen für die einzelnen Nutzungen auch die Lage: Je zentraler und erreichbarer mit dem Rad, zu Fuß und mit Bus & Bahn, desto weniger Stellplätze sind erforderlich (s. Download Reduzierungsplan). 

Mit der aktuellen Fortschreibung wurden weitere städtebauliche und verkehrliche Akzente gesetzt: 

  • Die Bauträger sollen angeregt werden, für die Nutzer eines Gebäudes (Mieter oder Beschäftigte) attraktive Mobilitätsangebote zu schaffen, z. B. durch die Bereitstellung von Leihrädern oder Sharing-Fahrzeugen. Liegt ein solches Mobilitätskonzept vor, kann auf einen Teil der KFZ-Stellplätze verzichtet werden.
  • Die Vermeidung von Leerstand und die sinnvolle Nachnutzung von Gebäuden sind wichtige Anliegen der Stadtentwicklung. Daher reduziert sich die Stellplatzanforderung, wenn vorhandene Gebäude umgenutzt werden.
eng nebeneinander parkende Autos aus der Vogelperspektive

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