Planungsprozess

Der Planungsprozess für die K 35n erfolgt nach § 37 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und wird in verschiedene Abschnitte unterteilt:

In der Vorplanung werden zunächst wichtige Grundlagen ermittelt und darauf aufbauend mögliche Varianten erarbeitet. Neben der Verkehrsuntersuchung, die einerseits die vorhandene Situation analysiert und anderseits eine Einschätzung der zu erwartenden Verkehrsströme in verschiedenen Planfällen liefert, werden über eine Umweltverträglichkeitsstudie Bereiche im Planungsraum identifiziert, die wertvoll sind und vor negativen Einflüssen aus der Straßenbaumaßnahme geschützt werden müssen. Hieraus lassen sich dann nachfolgend Korridore ableiten, die einen möglichst geringen sogenannten Raumwiderstand (s. Folien des Büros Stelzig, S. 11-25 in der Präsentation zur Öffentlichkeitsbeteiligung am 21.02.2023) aufweisen.

Nach einer Bewertung möglicher Trassenvarianten aus naturschutzfachlicher, verkehrlicher, bautechnischer und kostenmäßiger Sicht wird eine Vorzugsvariante gewählt, die im Rahmen der Linienabstimmung der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange vorgestellt wird. Diese können zu dieser Vorzugsvariante Anmerkungen, Änderungswünsche u. ä. einbringen.

Ist die Vorzugsvariante gefunden und abgestimmt, wird diese den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt. Danach wird die Entwurfsplanung weiter ausgearbeitet. Dazu gehört zunächst der technische Entwurf, zum Beispiel die Festlegung der Kurvenradien, von Längs- und Querneigungen, die Planung evtl. erforderlicher Entwässerungseinrichtungen oder von Böschungen, Einschnitten ins Gelände oder Brücken.

Mit den genaueren Angaben aus dem Entwurf können dann die Berechnungen für den Immissionsschutz durchgeführt, d.h. Lärmbeeinträchtigungen und Schadstoffverteilungen ermittelt werden. Damit können Maßnahmen zum Schutz vor diesen Einflüssen festgelegt werden, die wiederum in den technischen Entwurf einfließen.

In der Umweltverträglichkeitsprüfung werden die Ergebnisse aus der Umweltverträglichkeitsstudie vertieft und es kann ein sogenannter Landschaftspflegerischer Begleitplan aufgestellt werden. Darin werden alle Maßnahmen aufgeführt, die dazu dienen, die Auswirkungen der Straße auf die Natur möglichst gering zu halten. Dazu gehören z. B. Pflanzungen von Sträuchern, Hecken und Bäumen, die ökologische Aufwertung vorhandener Flächen.

Im Anschluss werden in der Genehmigungsplanung die Unterlagen für das folgende Genehmigungsverfahren zusammengestellt und das Verfahren (Planfeststellung oder Bebauungsplan) wird eingeleitet. In diesem haben die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange erneut die Gelegenheit, Anregungen und Kritik einzubringen. Diese werden ausgewertet und wenn möglich in die Planung mit eingearbeitet.

Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens steht endgültig fest, wo die neue Straße verläuft und wie sie letztendlich aussehen wird. Damit können die Pläne in der Ausführungsplanung so detailliert ausgearbeitet werden, dass danach gebaut werden kann. Dazu gehören beispielsweise die Berechnung aller wichtigen Fahrbahnhöhen oder die Festlegung und Darstellung wichtiger Details wie der Dicken von Frostschutz-, Trag- und Asphaltschichten.

Nachdem die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben und ein Auftrag an eine Baufirma vergeben worden sind, können die eigentlichen Bauarbeiten beginnen.

Bei der Abnahme wird festgestellt, dass die Straße ordnungsgemäß hergestellt wurde und kann dann für den Verkehr freigegeben werden.

Im Unterschied zum Planungsprozess der B 63n ist bei der K 35n die Stadt Hamm der sogenannte Baulastträger. Während bei der B 63n die Stadt Hamm im Auftrag des Landes NRW, welches wiederum im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesrepublik Deutschland, die Planungen durchführt, ist die Stadt bei der K 35n selber Eigentümerin der Straße. Dadurch können viele Entscheidungen im Planungsprozess direkt von der Stadt, im Rahmen der politischen Vorgaben, eigenständig getroffen werden. Somit entfallen die bei der B 63n erforderlichen Abstimmungsprozesse mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie den Verkehrsministerien von Land und Bund.

Kontakt

Tiefbau- u. Grünflächenamt

Herr Büchting

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