Städtebauförderung für die Umnutzung leerstehender Ladenlokale

Sie sind private Eigentümerin oder Eigentümer eines kleinteiligen, leerstehenden ehemaligen Einzelhandels- oder Gastronomiebetriebs in der Hammer Innenstadt und sehen keine Perspektive für eine Wiedervermietung im Einzelhandel oder in der Gastronomie? Dann können Sie das leerstehende Ladenlokal so umbauen lassen, dass eine andere Nutzung ermöglicht wird und Ihre Immobilie wiederaufleben lässt. Für Ihren Umbau können Sie einen Zuschuss über die Städtebauförderung erhalten. 

So könnten in Ihrem Ladenlokal neue Nutzungen z.B. aus dem Bereich Dienstleistung, Gesundheit, Freizeit, Wohnen oder auch Kunst und Kultur oder Soziales Raum finden. 

 

Förderung

Förderfähig sind die aufsuchende Beratung und Prozessgestaltung durch den Quartiersarchitekten sowie folgende Umbaumaßnahmen des Ladenlokals zur dauerhaften neuen Nutzung:

  • die Entkernung
  • der Abriss von Anbauten
  • die Herstellung der Barrierefreiheit
  • der Umbau des Erdgeschossbereiches inkl. Eingangsgestaltung
  • die Gestaltung einer architektonisch ansprechenden Fassade inkl. Rückbau von Vordächern und Webeanlagen
  • die Zusammenlegung von Ladenlokalen
  • Nebenkosten (z.B. Genehmigung Bauantrag bei Nutzungsänderung)
  • Maßnahmen zur Verbesserung des energetischen Standards des umgebauten Ladenlokals 

Die Höhe der Förderung richtet sich dabei nach den möglichen zukünftigen Einnahmen durch die Vermietung des umgebauten Objekts:

Umnutzung mit späteren Mieteinnahmen:

Förderung von 25% für Umbaukosten zwischen 20.000 € und 100.000 €

 

Umnutzung ohne späteren Ertrag (Hausgemeinschaftsraum, soz. Einrichtung, Verein etc.):

Förderung von 45% für Umbaukosten zwischen 10.000 € und 100.000 €

Wenn Ihr Immobilie ein Denkmal ist, erhalten Sie eine Förderung von zusätzlich 5%.



Voraussetzungen für eine Förderung 

Für eine Förderung zum Umbau Ihres leerstehenden Ladenlokals oder Gastronomiefläche sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 

  • Ihr leerstehendes Ladenlokal befindet sich im Fördergebiet „Innenstadt 2030“ (siehe Karte rechts)
  • Sie sind private(r) Eigentümerin/Eigentümer oder eine Eigentümergemeinschaft (z.B. in einer GmbH)
  • Ihr Ladenlokal, das früher für Einzelhandel oder Gastronomie genutzt wurde, steht leer
  • Es gibt keine Perspektive auf eine Wiedervermietung als Einzelhandel oder Gastronomie in Ihrer Immobilie
  • Sie streben eine dauerhaft andere Nutzung als die vorherige an
  • Die förderfähigen Gesamtkosten des Umbaus müssen bei einer Umnutzung ohne späteren Ertrag über 10.000,00 € bzw. bei einer Umnutzung mit späterem Ertrag über 20.000,00 € liegen
  • Eine Förderung über den Anmietungsfond (siehe Seite ZIO) ist in der Immobilie bisher nicht erfolgt und ist auch nicht beabsichtigt

     

Vorgehensweise 

Wenn Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie gerne zur Förderung und begleiten Sie von der Bestandsaufnahme über den Umbau bis zu einer neuen Nutzung. 

Dieses Projekt wird unterstützt durch: