Verhinderungspflege

Bei Verhinderung der Pflegeperson  übernimmt die Pflegekasse zum Teil die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Dies ist im Rahmen einer vorrübergehenden Versorgung in einer Pflegeeinrichtung oder in der häuslichen Umgebeung möglich. Hierzu steht ab Pflegegrad 2 und wenn die Pflegebedürftigkeit länger als 6 Monate besteht, ein jährliches Budget von 1612,00 € zur Verfügung. Es kann nach Klärung mit der Pflegekasse tageweise oder stundenweise genutzt werden.

Die Ersatzpflege muss dabei nicht durch eine professionelle Fachkraft oder einen zugelassenen Pflegedienst ausgeführt zu werden. Der Pflegebedürftige kann vielmehr selbst entscheiden, durch wen die Pflege in diesem Zeitraum sichergestellt werden soll, also z. B. durch weitere Angehörige, Freunde, Nachbarn, Bekannte, professionelle Pflegefachkräfte.

Die Wohn- und Pflegeberatung der Stadt Hamm steht Ihnen  für Ihre Fragen und  eine individuelle Pflegeberatung nach Terminvereinbarung gern  zur Verfügung.

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Wohn- und Pflegeberatung, Wohnungsbelegung

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