Verhinderungspflege
Bei Verhinderung der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse zum Teil die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Dies ist im Rahmen einer vorrübergehenden Versorgung in einer Pflegeeinrichtung oder in der häuslichen Umgebeung möglich. Hierzu steht ab Pflegegrad 2 und wenn die Pflegebedürftigkeit länger als 6 Monate besteht, ein jährliches Budget von 1612,00 € zur Verfügung. Es kann nach Klärung mit der Pflegekasse tageweise oder stundenweise genutzt werden.
Die Ersatzpflege muss dabei nicht durch eine professionelle Fachkraft oder einen zugelassenen Pflegedienst ausgeführt zu werden. Der Pflegebedürftige kann vielmehr selbst entscheiden, durch wen die Pflege in diesem Zeitraum sichergestellt werden soll, also z. B. durch weitere Angehörige, Freunde, Nachbarn, Bekannte, professionelle Pflegefachkräfte.
Die Wohn- und Pflegeberatung der Stadt Hamm steht Ihnen für Ihre Fragen und eine individuelle Pflegeberatung nach Terminvereinbarung gern zur Verfügung.
Download
- Adressverzeichnis Pflegeangebote (PDF, 569 KB)
Linktipp
Wir helfen weiter
Frau Böttinger
Jürgen-Graef-Allee
2
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Gottenströter
Jürgen-Graef-Allee
2
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Kroll
Jürgen-Graef-Allee
2
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Rohrkamp
Jürgen-Graef-Allee
2
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Hier finden Sie uns
Wohn- und Pflegeberatung, Wohnungsbelegung
Jürgen-Graef-Allee
2
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Internet