Stationäre Pflege
Ist die ambulante Pflege nicht möglich, werden die pflegebedingte Aufwendungen der vollstationären Pflegekosten teilweise von der Pflegekasse übernommen. Auch hier hängt die Höhe der getragenen Kosten vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten (umgerechnete Kosten der Erstellung und Herrichtung des Heimplatzes) übernimmt die Pflegekasse nicht, sie müssen aus eigenem Einkommen und Vermögen gezahlt werden.
Reicht das eigene Einkommen und Vermögen zur Deckung dieser Kosten nicht aus, kann ein Antrag auf Pflegewohngeld (Kostenübernahme der Investitionskosten) oder ein Antrag auf Sozialhilfe (Kostenübernahme aller ungedeckten Heimkosten) beim Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Sachgebiet Hilfe zur Pflege, Westentor 1-3, 59065 Hamm gestellt werden.
Die Wohn- und Pflegeberatung der Stadt Hamm steht Ihnen für Ihre Fragen und eine individuelle Pflegeberatung nach Terminvereinbarung gern zur Verfügung.
Kontakt
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