Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege bietet Pflege auf Zeit in den Fällen, in denen vorübergehend weder häusliche noch andere nichtstationäre Pflegeversorgungen in Frage kommen.
Gründe für die Notwendigkeit an Kurzzeitpflege gibt es verschiedene, z. B. akute Krisensituationen oder vorübergehender Bedarf zur Organisation der häuslichen Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder während einer schweren Erkrankung des Pflegenden bzw. zur zeitweisen Entlastung des Pflegenden.
In einer Kurzzeitpflegeeinrichtung bzw. in einer vollstationären Einrichtung mit sog. eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen werden pflegebedürftige Menschen über einen begrenzten Zeitraum vollstationär versorgt. Die Pflegekassen übernehmen nach Antragstellung dazu die Pflegekosten in Höhe von zurzeit bis zu 1.774 Euro. Ein Eigenanteil wird erhoben.
Für die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung muss die/der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Auch die Investitionskosten (Kosten für die Errichtung der Gebäude = Miete) sind darin nicht enthalten.
Weiterhin kann die Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit genutzt werden (§ 39c SGB V). In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse (Antrag erforderlich) die entsprechenden Kosten für die Übergangspflege.
Die Wohn- und Pflegeberatung der Stadt Hamm steht Ihnen für Ihre Fragen und eine individuelle Pflegeberatung nach Terminvereinbarung gern zur Verfügung.
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