Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung der Feststellungsbehörde nicht einverstanden bin?

Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides einen Widerspruch einlegen. Den Widerspruch können Sie schriftlich der Stadt Hamm, Bürgeramt Pelkum, Postfach 2449, 59014 Hamm zuleiten bzw. persönlich zur Niederschrift in einem der Bürgerämter der Stadt Hamm erklären.

Ergibt die Überprüfung, dass die Entscheidung nicht richtig war, wird sie korrigiert und Sie erhalten einen so genannten Abhilfebescheid.

Sollte sich die Entscheidung jedoch als zutreffend erweisen, wird die übergeordnete Behörde, die Bezirksregierung Münster, für eine weitere Prüfung eingeschaltet. Diese Prüfung kann dazu führen, dass sich Ihr Widerspruch als gerechtfertigt herausstellt und Sie auch in diesem  Fall einen Abhilfebescheid erhalten. Ergibt die Überprüfung jedoch, dass die ursprüngliche Entscheidung nicht zu beanstanden ist, wird die Bezirksregierung Münster Ihren Widerspruch in Form eines Widerspruchbescheides zurückweisen. Abschließend bliebe dann noch die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Sozialgericht in Dortmund einzureichen.

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Abteilung Schwerbehindertenrecht

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