Sozialpharmazie

Ein zentrales Anliegen der Sozialpharmazie ist die Arzneimittelsicherheit des Verbrauchers.
Ziel ist eine sinnvolle Verbindung zwischen Arzneimittelüberwachung und Verbraucheraufklärung herzustellen.
Es werden Daten des Arzneimittelgebrauchs analysiert und bewertet. Ziel ist es, die Bevölkerung über einen verantwortlichen Arzneimittelkonsum aufzuklären, zu informieren und zu beraten sowie an der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitzuwirken.

Die Umsetzung dieser sozialpharmazeutischen Aufgabe geschieht in Nordrhein-Westfalen häufig in Form von kommunenübergreifenden Projekten. Dadurch lassen sich Synergieeffekte bei der Datenerhebung und Auswertung nutzen sowie die Ergebnisse auf eine breitere Basis stellen.

Nähere Informationen zu bisher durchgeführten sozialpharmazeutischen Projekten unter Beteiligung von Amtsapothekerinnen und Amtsapothekern in Nordrhein-Westfalen finden Sie beim Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW)

Zum Aufgabenbereich der Sozialpharmazie gehört auch die Information rund um das Arzneimittel, die Bewertung von Arzneimittelrisiken und die Koordination bei der Erfassung von Neben- und Wechselwirkungen.

Hast du 'nen Plan?

Unter diesem Titel haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, die Apothekerkammer Westfalen-Lippe und das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund zusammengeschlossen, um die Öffentlichkeit über den bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) zu informieren.

Den bundeseinheitlichen Medikationsplan gibt es bereits seit 2016, jedoch ist er noch nicht in allen Köpfen der Gesellschaft angekommen. Um die Vorteile des Medikationsplans bekannter zu machen, haben die drei Akteure das sozialpharmazeutische Projekt “Hast Du ‘nen Plan?' auf den Weg gebracht".
Die Stadt Hamm bedankt sich für die Aufnahme in das Projekt.

Mit Handzetteln und Plakaten wird auch die Stadt Hamm in den Apotheken, Krankenhäusern und Hausarztpraxen die Werbetrommel rühren.

Teilung von Arzneimitteln

Unten auf dieser Seite befindet sich ein Faltblatt mit einem Leitfaden für Arztpraxen, Apotheken und Pflegeeinrichtungen zum Thema "Teilung von Arzneimitteln".

Das Faltblatt hat das Gesundheitsamt der Stadt Hamm in Zusammenarbeit mit der Universität Münster, Institut für Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie im Rahmen des Projektes „Teilen von Arzneimitteln in Alten- und Pflegeeinrichtungen; Entwicklung von Strategien zur Qualitätssicherung“ erstellt.
Es ist eine Informationsschrift zu Möglichkeiten und Risiken beim Teilen von Arzneimitteln  bzw. bei der Vergabe von Arzneimitteln über eine Sonde.

Es enthält eine Auflistung von Arzneiformen, die nicht geteilt werden dürfen.

Kontakt

Pharmazeutischer Dienst, Gefahrstoffüberwachung

Frau Hiltawsky

Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6450
Fax: 02381 17-2983
E-Mail-Adresse

Pharmazeutischer Dienst, Gefahrstoffüberwachung

Frau Schmidt

Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6451
Fax: 02381 17-2983
E-Mail-Adresse