Hinweise zur Mitnahme von
Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen

Betäubungsmittel sind Arzneimittel, die wegen eines hohen Suchtpotentials sehr strengen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.

Bitte beachten Sie, dass man bei der Einreise in ein anderes Land für betäubungsmittelhaltige Medikamente (z.B. starke Schmerzmittel) die hierzu notwendigen Formulare im Reisegepäck mitführen muss. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

Seit dem 01. April 2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. Medizinisches Cannabis ist allerdings in der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in anderen Ländern weiterhin als Betäubungsmittel eingestuft.
Daher wird für Reisen mit medizinischem Cannabis in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt.

Gut zu wissen

Für die Einreise mit Betäubungsmitteln in Schengener-Vertragsstaaten wird eine amtliche Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln benötigt.

Dies sind zurzeit:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Lichtenstein, Littauen, Luxemburg, Kroatien, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn (s. u.).

Die telefonische Terminabsprache zur Beglaubigung sollte frühzeitig (ca. 14 Tage vor Reiseantritt) erfolgen.

Bei Reisen in andere als die vorstehend genannten Länder muss bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln eine internationale Bescheinigung mitgeführt werden, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Es ist außerdem empfehlenswert sich bei der zuständigen diplomatischen Vertretung nach den genauen Bestimmungen zur Mitnahme von Arzneimitteln zu erkundigen, um alle unverzichtbaren Medikamente mit auf die Reise nehmen zu können (s. u.).

Die Bescheinigungen werden vom Arzt ausgefüllt, unterschrieben und sind dem Gesundheitsamt zur Beglaubigung vorzulegen.

Die telefonische Terminabsprache zur Beglaubigung sollte frühzeitig (ca. 14 Tage vor Reiseantritt) erfolgen.

  • Personalausweis
  • ärztliche Bescheinigungen (Vordrucke siehe oben)

Kontakt

Pharmazeutischer Dienst, Gefahrstoffüberwachung

Frau Hiltawsky

Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6450
Fax: 02381 17-2983
E-Mail-Adresse

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Frau Krumme

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Fon: 02381 17-6452
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Pharmazeutischer Dienst, Gefahrstoffüberwachung

Frau Schmidt

Heinrich-Reinköster-Straße 8
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Fon: 02381 17-6451
Fax: 02381 17-2983
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