Einzel- und Versandhandel mit Arzneimitteln
Überwachung von Betrieben, die Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken, in den Verkehr bringen.
Außer in Apotheken können freiverkäufliche Arzneimittel auch in Drogerien, in der Gesundheitsabteilung von Supermärkten und auf Wochenmärkten erworben werden. Hier achtet der Pharmazeutische Dienst besonders darauf, dass nur zugelassene Arzneimittel vertrieben werden, die Lagerbedingungen sowie die Verwendbarkeitsfristen eingehalten werden und dass eine sachkundige Person immer zur Information des Kunden zur Verfügung steht.
Immer mehr Gegenstände des täglichen Lebens können bequem im Internet bestellt bzw. gekauft werden. Doch Vorsicht beim Kauf von Arzneimitteln im Internet. Überprüfen Sie jeden Arzneimittelhändler sorgfältig, ehe Sie dort bestellen!
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (kurz: DIMDI) hat hierzu ein Versandhandelsregister mit EU-Sicherheitslogo erstellt.
Im Versandhandels-Register finden Sie Apotheken und sonstige Händler, die offiziell Humanarzneimittel über das Internet vertreiben dürfen. So erhalten Sie mehr Transparenz beim Internethandel mit Arzneimitteln. Aktuelle Übersichten zeigen Ihnen jederzeit, ob auch Ihr Versandhändler enthalten ist.
Das Wichtigste auf einem Blick hat das Deutsche Institute für Medizinische Dokumentation und Information in einem Merkblatt zusammengefasst (s. u.).
Download
- Merkblatt Deutsche Institute für Medizinische Dokumentation (PDF, 1.28 MB)
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