Apothekenüberwachung

Der pharmazeutische Dienst als zuständige Abteilung der unteren Gesundheitsbehörde erfüllt die nach dem Arzneimittel-, Apotheken- und Betäubungsmittelgesetz sowie nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW vorgeschriebenen Aufgaben.

Durch die Überwachung von Apotheken wird sichergestellt, dass diese alle rechtlichen Vorgaben erfüllen und die Qualität der in den Verkehr gebrachten Arzneimittel den Anforderungen entsprechen.

Für den Apothekenbetrieb können verschiedene Erlaubnisse und Genehmigungen beantragt werden, z. B. :

  • Apothekenbetriebserlaubnis
  • Wechsel einer Filialleitung
  • Erteilung einer Versandhandelserlaubnis
  • Genehmigung von Heimversorgungsverträgen.

Für diese sind unterschiedliche Unterlagen einzureichen. Weitere Informationen können Sie den Merkblättern im Download-Bereich entnehmen. Für alle zusätzlichen Fragen stehen wir auch telefonisch gerne zur Verfügung.

Kontakt

Pharmazeutischer Dienst, Gefahrstoffüberwachung

Frau Hiltawsky

Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6450
Fax: 02381 17-2983
E-Mail-Adresse

Pharmazeutischer Dienst, Gefahrstoffüberwachung

Frau Schmidt

Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6451
Fax: 02381 17-2983
E-Mail-Adresse