Positiver Corona-Test: Infos und Verhaltensempfehlung
Hier erhalten Sie wichtige Informationen, wie Sie sich nach einem positiven Coronatest (PCR-Test und Schnelltest oder Selbsttest) verhalten müssen.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie einen positiven PCR-Corona-Test erhalten haben, werden Ihre Daten automatisiert an das Gesundheitsamt weitergeleitet.
Halten Sie sich bitte an die aktuellen Hygiene- und Infektionsschutzregeln.
Sie sind durch einen Corona-Schnelltest oder Selbsttest positiv getestet worden:
Bei positivem Antigen-Schnelltest besteht weiterhin ein Anrecht auf einen kostenlosen PCR-Test. Die Verpflichtung zur Kontrolltestung entfällt, es ist lediglich eine Empfehlung, einen positiven Schnelltest bzw. Selbsttest bestätigen zu lassen. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu Ihrer Hausarztpraxis auf oder begeben Sie sich direkt zu einer offiziellen Teststellle.
Beachten Sie hierbei, dass Sie:
- sich an die Hygieneregeln halten müssen;
- keine Gebäude des Gesundheitssystems betreten dürfen (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Gesundheitsamt);
- RKI- Empfehlungen beachten sollten;
Verhaltensempfehlungen für positiv getestete Personen
- Nach einem positiven Coronatest sind Sie vielleicht zunächst unsicher, was Ihnen bevorsteht und wie Sie sich verhalten sollten. Die Corona-Infektion kann sehr unterschiedlich verlaufen. Manchmal bleibt sie ganz unbemerkt, es kommt aber auch zu schwereren Krankheitsverläufen. Die meisten Patientinnen und Patienten entwickeln leichte bis mittelschwere Krankheitssymptome, die sie zu Hause auskurieren können.
- Sollten Sie eine medizinische Behandlung benötigen, rufen Sie Ihren behandelnden Arzt oder Ihre Ärztin an und informieren Sie diesen über das positive Testergebnis und Ihre aktuellen Krankheitssymptome. Gehen Sie nicht ohne vorheriges Telefonat unangekündigt in eine Arztpraxis oder ins Krankenhaus.
- Außerhalb der Praxiszeiten rufen Sie den ärztlichen Notdienst unter Tel.: 116 117 an. In Notfällen, zum Beispiel bei akuter Atemnot, rufen Sie den Notruf unter Tel. 112 an. Weitere Informationen finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden, besteht die Gefahr, dass Sie andere Personen anstecken – auch dann, wenn Sie selbst keine Krankheitssymptome aufweisen!
Das heißt:
- Die Verpflichtung zur Kontrolltestung entfällt, es ist lediglich eine Empfehlung, einen Selbsttest/Schnelltest bestätigen zu lassen.
- Es besteht keine Isolations-/ Absonderungspflicht mehr.
- Infizierte Personen dürfen 5 Tage nach Probeentnahme allerdings keine Gebäude des Gesundheitswesens (Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Gesundheitsamt) betreten.
- Es wird empfohlen bis 5 Tage nach Probeentnahme mindestens eine medizinische Maske beim Aufenthalt in Innenräumen außerhalb des häuslichen Umfelds zu tragen und Kontakte zu beschränken.
- Für Beschäftigte im Gesundheitswesen gilt ein Tätigkeitsverbot, das durch Vorlage eines negativen Antigenschnelltests, eines negativen PCR-Tests bzw. mit einem positiven PCR-Tests mit einem CT-Wert über 30 beendet wird.
- Isolationsbestimmungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Sozialhilfe bleiben gemäß der CoronaAVEinrichtungen bestehen.
- Sofern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, ist diese an den Arbeitgeber weiterzuleiten.
Bitte beachten Sie, dass es auch abweichende individuelle Anordnungen für Corona-Infizierte Personen durch örtliche Behörden geben kann.