Denkmalbereichssatzung Nr. 1 - Markgrafenufer -

Ursprünglich wurde die Ostenallee 1764 als vierreihige Allee von Generalmajor Carl Friedrich von Wolfersdorff zur besseren Erschließung eines Exerzierplatzes angelegt, der auf Höhe der späteren Villenbebauung im Norden an die Ostenallee grenzte. Das Gebiet um den Exerzierplatz entwickelte sich in der Folge zu einem Naherholungsgebiet und es entstanden Einrichtungen wie ein Solebad (1882) und ein Bade- und Logierhaus (1884) mit dazugehöriger Parkanlage. Nicht zuletzt dank des 1898 erfolgten Straßenbahnanschlusses setzte bald der Bau von Villen und Einfamilienhäusern entlang der baumbestandenen Ostenallee im „grünen“ Stadtteil Bad Hamm ein. In dessen unmittelbarer Umgebung wurden weitere neue gartenstadtähnliche Baugebiete ausgewiesen und angelegt. Die Straße Markgrafenufer entstand im Zusammenhang mit der Ahse-Kanalisierung und folgte der östlichen Begrenzung des neu geschaffenen und am 24.07.1913 eingeweihten Verbindungskanals zur Lippe. Die erste Villa an dieser Straße am Markgrafenufer 3 wurde 1913 gebaut, die übrige Bebauung folgte überwiegend Mitte der 1920er Jahre und später. Der großen Wohnungsnot und der Sehnsucht nach einem Eigenheim ist es geschuldet, dass sich Mitte der 1920er Jahre der Beamten-Bauverein der staatlichen Schutzpolizei Hamm mit dem Zweck und Ziel einer Siedlungsgemeinschaft gründetet, um damit seinen Mitgliedern den Bau von Heimstätten im Wege der Selbsthilfe zu ermöglichen. Dazu erwarb der eingetragene Verein ein Baugelände im Osten der Stadt Hamm östlich der Ahse bis zur Soester Straße, nahe an der Gemeindegrenze Mark gelegen. Das Stadtbauamt Hamm stellte dafür in Zusammenarbeit mit dem Architekten Schnickmann einen Bebauungsplan für den Bau von Einfamilienund Doppelhäusern auf. (siehe Abb. 3 und 4 in der Anlage 1.4) . Diese neu zu schaffende Gartenstadt vor den Toren der Stadt Hamm sollte ein ruhiges, gesundes und behagliches Wohnen gewährleisten. Sie sollte jedoch nicht nach einem bestimmten Schema entstehen, sondern jeder Bauherr sollte seine Wünsche und seinen Geschmack zum Ausdruck bringen können. Etwa zur gleichen Zeit wurde eine baupolizeiliche Bestimmung erlassen, welche festschrieb, dass die Bauplätze entlang des Markgrafenufers nur zum Bau von herrschaftlichen Villen verwendet werden durften wohingegen auf den Grundstücken im Hinterland zur Soester Straße auch Häuser in einfacherer Bauweise gebaut werden konnten. Diese Bestimmung wurde erlassen, um dem Markgrafenufer ein monumentales Gepräge zu geben. Gleichzeitig wurde bestimmt, westlich der Ahse einen 40 Meter breiten Grünstreifen entstehen zu lassen, welcher bis zum Pilsholz geführt werden sollte um nach und nach eine vollständige Grünanlage um die ganze Stadt zu schaffen.

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