Kinder mit besonderer Begabung

Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist die zentrale Leitidee des Schulgesetzes. Der Unterricht berücksichtigt in Planung und Durchführung die individuellen Voraussetzungen und Fähigkeiten der Kinder. Dazu gehören für besonders Begabte und Hochbegabte bestimmte Formen der Förderplanung (z.B.beschleunigende, vertiefende und anreichernde Maßnahmen) – innerhalb und außerhalb des Unterrichts. Für die Ausgestaltung des Unterrichts in den Schulen ist die Erfahrung der Lehrkräfte ebenso wichtig wie die spezifische Situation einer Schule in Bezug auf Lernumgebung, soziale Zusammensetzung der Schülerschaft und lokale Voraussetzungen. Ein Konzept, wie individuelle Förderung, d.h. auch Begabungs- und Hochbegabtenförderung, am Ort der Schule aussehen soll, wird daher von den Beteiligten unter Beachtung der Rahmenbedingungen vor Ort erstellt.

Ein Austausch und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Familie sind zentrale Elemente einer wirksamen Begabtenförderung. Suchen Sie als Eltern das Gespräch mit den Lehrkräften, die Ihr Kind unterrichten, vor allem mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Anlass zur Beratung könnten sein: Anzeichen schulischer Unterforderung im Verhalten der Schüler/-in bei guten Noten, besonders Begabte mit geringer Leistungsrealisierung (sogenannte Underachiever) oder soziale Isolation besonders Begabter. Die Möglichkeiten der Unterstützung und Art der Förderung sollte mit der Schulleitung und den zuständigen Lehrkräften abgestimmt werden.

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