Stärkung von OGS und ÜMi

Stadt baut schulische Betreuungs- & Förderangebote aus

Die Stadt Hamm setzt bereits heute, als Vorgriff auf den Rechtsanspruch zur Ganztagsbetreuung ab 2026, die konkreten Bedarfe der Familien in Hamm um. Zusätzliche finanzielle Unterstützung soll der Unterfinanzierung durch das Land entgegenwirken.

Die Plätze in der Offenen Ganztagsschule (OGS) und der Übermittagsbetreuung (ÜMi) werden in Hamm kontinuierlich ausgebaut, um den steigenden Bedarfen gerecht zu werden. Die Gesamtbetreuungsquote für OGS und ÜMi ist von 58 Prozent im Schuljahr 2020/2021 auf 70 Prozent im Schuljahr 2023/2024 angestiegen. Um diesen Bedarf zu decken, wurden bereits 472 zusätzliche Plätze geschaffen. Weitere 581 beziehungsweise 785 Plätze sind für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 geplant.

Unterfinanzierung durch das Land trotz gestiegener Betreuungsbedarfe

„Es ist ein riesiger Kraftakt, den wir von städtischer Seite leisten, damit das System in der Substanz läuft und weiter ausgebaut werden kann. Wir können da aber nicht auf das Land warten“, erklärt Oberbürgermeister Marc Herter. Bildungsdezernentin Dr. Britta Obszerninks ergänzt: „Wir machen das, was uns möglich ist, sitzen aber am Ende mit den Trägern, den Schulen und den Eltern gemeinsam in einem Boot. Wir werden nicht müde, in Richtung Land zu kommunizieren, dass es dringend Zeit wird, für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen.“ Aufgrund der gestiegenen Betreuungszahlen und der angepassten Prognosen für die kommenden beiden Schuljahre werden 2024 rund 360.000 Euro und 2025 rund 594.000 Euro zusätzliche, städtische Mittel benötigt. Für die bedarfsgerechte Einrichtung neuer Übermittagsangebote und die Ausweitung der Frühbetreuung gibt es darüber hinaus einen Mehrbedarf in Höhe von rund 83.500 Euro in 2024 und 86.000 Euro in 2025.

Sonderzahlung an Träger von Betreuungsangeboten

Um den finanziellen Herausforderungen zu begegnen, die durch die Unterfinanzierung seitens des Landes entstehen, und die Fortführung der Angebote in den Hammer Schulen sicherzustellen, empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Hamm darüber hinaus weitere finanzielle Maßnahmen. So soll eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 65.000 Euro an die Träger der Betreuungsangebote geleistet werden, um diese zu entlasten. Zudem soll die Finanzierung des Programms „Geld oder Stelle“ mit städtischen Mitteln in Höhe von 11,5 Prozent (rund 83.000 Euro) unterstützt werden, um Overhead- und Verwaltungskosten zu decken. In Summe fallen 2024 so 591.500 Euro an Mehrkosten an und 2025 765.000 Euro. Die Gesamtkosten für die OGS belaufen sich auf etwa 10,6 Millionen Euro, wovon gut 6,5 Millionen Euro durch das Land gedeckt werden. Der freiwillige Anteil der Stadt Hamm für die Finanzierung der OGS liegt schon im aktuellen Schuljahr 2023/2024 bei knapp 1,9 Millionen Euro und liegt damit fast auf dem Niveau des Pflicht-Anteils (rund 2,3 Millionen Euro).

Weitere Programme zur Föderung von Schülerinnen und Schülern

Die Stadt Hamm verfolgt darüber hinaus mit dem Kommunalen Unterstützungssystem Schule (KUS) bereits heute einen umfassenden integrierten Ansatz zur Förderung von Schülerinnen und Schülern durch multiprofessionelle Teams. KUS wird im Schuljahr 2024/2025 an bereits 13 Schulen in Hamm umgesetzt. Eine kontinuierliche Einrichtung in allen Schulen ist bis zum Schuljahr 2027/2028 geplant. Im kommenden Schuljahr 2024/2025 sollen in Hamm außerdem die ersten sieben Schulen vom Startchancen-Programm des Bundesbildungsministeriums profitieren, über das zehn Jahre lang jeweils zwei Milliarden Euro für Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler bereitgestellt werden sollen. In einer ersten Kohorte wurden zunächst die Bodelschwinghschule, die Gutenbergschule, die Johannesschule, die Ludgerischule und die Matthias-Claudius-Schule (alles Grundschulen) sowie die Karlschule (Hauptschule) und die Friedrich-Ebert-Realschule zur Teilnahme vorgeschlagen. Weil es beim Startchancenprogramm und KUS teils ähnliche Zielrichtungen gibt, soll von Beginn an eine integrierte Umsetzung erfolgen. „Wir wollen sicherstellen, dass beide Systeme gut miteinander verschränkt werden, es keine Überschneidungen oder parallellaufende Systeme gibt und wir Synergien nutzen können“, erklärt Obszerninks.

v.l.n.r.: Karin Diebäcker, Leiterin des Amts für schulische Bildung, Oberbürgermeister Marc Herter und Dr. Britta Obszerninks, Dezernentin für Bildung, Familie, Jugend und Soziales, stellten die Pläne zum Ausbau der schulischen Betreuungs- und Förderangebote vor.

© Thorsten Hübner

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