Den Grundbesitzabgabenbescheiden ist ein Informationsblatt mit Hinweisen beigefügt: In diesem informiert die Stadt Hamm über die Entwicklung der städtischen Gebühren sowie über die Festsetzung differenzierter Hebesätze in der Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 im Rahmen der Grundsteuerreform. Wissenswertes zum Grundsteuerbescheid, zu den Grundsteuerzahlungsmodalitäten und zu den Zuständigkeiten sind ebenfalls enthalten. Daneben bietet die Stadt Hamm den Adressaten die Möglichkeit, über ein Online-Formular zur Grundsteuerreform Fragen und Anliegen an die Stadt Hamm zu richten.
Erfahrungsgemäß haben viele Bürgerinnen und Bürger Fragen zu den Bescheiden. Diese können sie gerne an das Amt für Finanzen und Controlling richten. Neben dem Online-Formular können Fragen natürlich auch telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerichtet werden. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren können den Bescheiden oben rechts entnommen werden. Daneben besteht natürlich auch die Möglichkeit zur persönlichen Kontaktaufnahme in der Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren, Bismarckstraße 1, 59065 Hamm.
Fragen und Antworten zum Thema Grundbesitzabgaben können unter www.hamm.de/steuern nachgelesen werden. Speziell zur Grundsteuerreform sind Informationen und FAQ‘s unter www.hamm.de/faq-grundsteuer aufbereitet. Aufgrund der Vielzahl der Bescheide und der zu erwartenden Rückfragen kann die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung in den ersten Wochen nach dem Versand der Bescheide eingeschränkt sein.