Altlastenverdachtsflächenkataster

Die Stadt Hamm führt ein Altlastenkataster (Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten gem. Landesbodenschutzgesetz NRW). Hierzu werden auch Auskünfte erteilt.

Den digitalen Antrag finden Sie hier

Falls Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postwege stellen möchten werden folgende Angaben benötigt:

  • formloser schriftlicher Antrag mit Adresse des Antragstellers
  • aktuelle Adresse des betreffenden Grundstücks
  • Gemarkung, Flur, Flurstück
  • Einverständniserklärung des Eigentümers

Gebühren

Die Gebühren berechnen sich nach dem Arbeitsaufwand für die entsprechende Akten- bzw. Archivrecherche.

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