Entwurf des Haushaltsplans 2015/2016 - Bezirkspläne

Die Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 regelt in § 37 die Aufgaben der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten wie folgt:

Soweit nicht der Rat nach § 41 Abs. 1 GO NRW ausschließlich zuständig ist, entscheiden die Bezirksvertretungen unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, die in § 37 Abs. 1 S. 1 GO NRW beispielhaft aufgezählt sind und darüber hinaus deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Nähere Einzelheiten sind gem. § 37 Abs. 1 S. 2 GO NRW in der Hauptsatzung zu regeln. Die Hauptsatzung der Stadt Hamm enthält diese Regelung in § 8 Abs. 1. Weiterhin bestimmt der § 37 Abs. 1 S. 4 GO NRW, dass die Bezirksvertretungen nicht in die dem Oberbürgermeister zustehenden Geschäfte der laufenden Verwaltung eingreifen dürfen.

Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel; dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können (§ 37 Abs. 3 S. 1 GO NRW). = Bezirksbudgets.Um diesem gesetzlichen Erfordernis Rechnung zu tragen, hat der Rat in seiner Sitzung am 29.08.00, Vorlage Nr. 0794/00, beschlossen, den Stadtbezirken ab dem Haushaltsjahr 2001 eigene Bezirksbudgets in Höhe von 0,30 Euro je Einwohner und einen Festbetrag für bestehende Städtepartnerschaften zur freien Verwendung zuzuweisen. Maßgeblich für die Ansätze 2001 und 2002 war die Einwohnerzahl am 31.12.1998 nach der Fortschreibung der Stadt Hamm. Für die nachfolgenden Jahre gilt der 31.12. des Vorvorjahres.

Die bezirksbezogenen Haushaltsmittel sollen fortgeschrieben werden(§ 37 Abs. 3 S. 2 GO NRW).

Gem. § 37 Abs. 4 GO NRW wirken die Bezirksvertretungen an den Beratungen über die Haushaltsansätze mit. Sie beraten über alle Haushaltspositionen, die sich auf ihren Bezirk und ihre Aufgaben auswirken und können dazu Vorschläge machen und Anregungen geben.

Die Bezirkspläne

Grafik: Wappen Hamm

Bezirksplan

Mitte

Grafik: Wappen des Hammer Stadtbezirks Uentrop

Bezirksplan

Uentrop

Grafik: Wappen des Hammer Stadtbezirks Rhynern

Bezirksplan

Rhynern

Grafik: Wappen des Hammer Stadtbezirks Pelkum

Bezirksplan

Pelkum

Grafik: Wappen des Hammer Stadtbezirks Herringen

Bezirksplan

Herringen

Grafik: Wappen des Hammer Stadtbezirks Bockum-Hövel

Bezirksplan

Bockum-Hövel

Grafik: Wappen des Hammer Stadtbezirks Heessen

Bezirksplan

Heessen

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