Infoveranstaltung

Wenn Kinder eine Vormundschaft brauchen

Ehrenamtliche Vormund:innen gesucht: Am 23. Januar 2025 um 18 Uhr findet im Technischen Rathaus eine Informationsveranstaltung statt, in der Fragen zum Thema beantwortet und das Schulungskonzept vorgestellt wird.
 

Interessierte werden gebeten, sich vorab per Mail unter ehrenamtliche-vormundschaft@stadt.hamm.de oder telefonisch bei Johannes Strauß (17-6246), Frau Christiane Langer (17-6237) oder bei der Teamleitung Frau Jennifer Juckenack (17-6233) für die Veranstaltung anzumelden.  

Im Januar 2024 fand bereits eine erste Auftaktveranstaltung zur Gewinnung und Schulung von ehrenamtlichen VormundInnen statt, zu der über 30 Interessierte Bürger und Bürgerinnen erschienen waren. Nach Beendigung der Informations- und Bewerbungsphase traten acht Bürger:nnen in die Schulungsphase ein. Hier wurden den bürgerschaftlich engagierten Menschen die notwendigen Grundlagen zur Führung von Vormundschaften vermittelt. Am Ende dieser Schulungsphase blieben sechs Schulungsteilnehmer:nnen, die sich zur Führung einer ehrenamtlichen Vormundschaft qualifizierten und bereit erklärten. Aktuell befinden sich fünf davon in der Vermittlungs-/Matchingphase. Fortlaufend werden die ehrenamtlichen VormundInnen durch die Koordinierungsstelle bei regelmäßigen Themenabenden mit weiterführenden Inhalten versorgt und gegebenenfalls auch in Einzelgesprächen bei der Ausübung ihres Amtes beraten. Besonders hervorzuheben ist, dass alle ehrenamtlichen VormundInnen von Anfang an, bei Vermittlung und Führung einer Vormundschaft, eng von der Koordinierungsstelle begleitet und beraten werden. 

Jetzt hofft die Koordinierungsstelle des Jugendamtes, in der zur „zweiten Runde“ an den Erfolg des Vorjahres anzuschließen. In der Informationsveranstaltung werden unter anderem die Anforderungen an einen Vormund/eine Vormundin erklärt und die erfahrungsgemäß vielfältigen Fragen zum Thema beantwortet. Weitere Informationen gibt es auch online unter www.hamm.de/vormundschaft.

Es gibt sehr vielschichtige Gründe, warum minderjährige Menschen einen Vormund benötigen. Zum Teil, weil sie Vollwaise sind oder weil Eltern aus unterschiedlichsten Gründen ihrem Sorgerecht nicht nachkommen oder dieses nicht ausüben können oder auch, weil Sorgeberechtigte nicht verfügbar sind (zum Beispiel bei unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen). 

In solchen Fällen sucht die Fachstelle Amtsvormundschaften, in enger Kooperation mit der Koordinierungsstelle, den möglichst bestgeeigneten Vormund für das Kind. Neben einer verlässlichen Beziehung, muss ein Vormund auch in der Lage sein, dieses Kind, wenn nötig bis zur Volljährigkeit (und darüber hinaus), gesetzlich zu vertreten, zu begleiten, und wichtige Entscheidungen zum Wohl des Kindes zu treffen. Ebenso sollte ein Vormund auch die Bereitschaft haben, Kontakte mit den relevanten Stellen (oftmals Jugendamt oder Landschaftsverband), evtl. den leiblichen Eltern, Wohngruppen oder Pflegestellen zu halten, sowie das Kind regelmäßig zu besuchen, es stets altersentsprechend an Entscheidungen zu beteiligen, zuverlässiger Ansprechpartner zu sein und vor allem auch durch Krisenzeiten zu begleiten.
Diese verantwortungsvolle Aufgabe übten bislang hauptsächlich Berufsvormunde/Berufsvormundinnen, sowie bereits einige ehrenamtliche Vormunde/Vormundinnen – die aber meist einen direkten Bezug zu dem Mündel (zum Beispiel Verwandtschaft, Pflegeeltern) hatten – in Hamm aus. Seit einer Reform des Vormundschaftsrechts 2023 sollen nun auch verstärkt bürgerschaftlich engagierte Menschen gesucht und befähigt werden, diese Aufgabe im Sinne der Kinder und Jugendlichen ausüben zu können.

Schlecht gelauntes Kleinkind im Kinderstuhl mit erhobenem Zeigefinger

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