Die Stadt Hamm setzt unter Verwendung von Mitteln aus dem „Stärkungspakt NRW“ die Erhebung der Elternbeiträge für Familien mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von 25.000 Euro bis zu 49.000 Euro einmalig für das gesamte Jahr 2023 aus. „Wir helfen den Familien mit Kindern gezielt da, wo Bedarf besteht,“ sagt Oberbürgermeister Marc Herter. „1.350 Familien in Hamm profitieren davon. Das sind genau diejenigen, die es in diesem Jahr aufgrund der hohen Inflation am härtesten getroffen hat.“
Knapp 250.000 Euro Entlastung für Familien
Die Aussetzung der Betreuungsbeiträge gilt für die Sorgeberechtigten, die im Zeitraum von 01.01. bis 30.09.2023 für mindestens einen Monat in der oben genannten Einkommensspanne der Beitragssatzung eingestuft worden sind. Durch diese rückwirkende Beitragsaussetzung der Elternbeiträge werden in 2023 einkommensarme Familien in Hamm um insgesamt knapp 250.000 Euro entlastet. Bei maximaler Betreuungszeit können dies bis zu 480 Euro sein.
Erstattung erfolgt automatisch bis Januar
Bereits bezahlte bzw. über Lastschriftmandate eingezogene Beträge werden den jeweiligen Personen automatisch erstattet und bis spätestens Mitte Januar zurücküberwiesen. Die Betreuung der Kinder von Sorgeberechtigten mit einem zu versteuerndem Einkommen unter 25.000 Euro ist gemäß der aktuellen Beitragstabelle der Stadt Hamm aus August 2021 bereits beitragsfrei.
Rund 1,6 Millionen aus dem Stärkungspakt NRW ausgegeben
Die Entlastung bei den Elternbeiträgen wird durch den „Stärkungspakt NRW“ ermöglicht. Dieser sieht Unterstützungsleistungen angesichts krisenbedingt steigender Energiepreise sowie der aktuell hohen Inflation für Kommunen in NRW vor. Insgesamt hat die Stadt Hamm Mittel in Höhe von 1.591.534 Euro erhalten, die ausschließlich für das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung stehen. Mit der Dringlichkeitsentscheidung des Rates der Stadt Hamm, die entsprechenden Elternbeiträge auszusetzen, konnten nun alle Mittel voll ausgeschöpft werden.
Zahlreiche weitere Unterstützungsleistungen
Die Mittel aus dem Stärkungspakt richten sich insbesondere auch an Träger und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, die durch Energiekostensteigerungen und durch die hohe Inflation besonders belastet sind sowie an Einzelfallhilfen für Bedürftige. So wurden beispielsweise bereits 5.591 Lebensmittelgutscheine je 50 Euro im Gesamtwert von 295.000 Euro an Bedürftige ausgegeben, in besonderen Härtefällen Stromrechnungen infolge von Überschuldung bezahlt sowie weiße Ware (insgesamt 340 Kühlschränke u.Ä.) bei Leistung eines Eigenanteils in Wert von 120.000 Euro an Bedürftige ausgegeben.
Stärkung der Kita-Infrastruktur
Zuwendungsbescheide von insgesamt rund 150.000 Euro gehen in Kürze außerdem an verschiedene Kita-Träger in Hamm, damit diese mit Grundausstattungsmaterialen (Matschhosen, Gummistiefel, etc.) ausgestattet werden können. Dabei wurden die Anzahl der Kinder in den jeweiligen Einrichtungen mit Sozialhilfebezug berücksichtigt und eine Pro-Kopf-Pauschale von 90 Euro angesetzt.