Öffentlichkeitsbeteiligung im Linienabstimmungsverfahren

gem. § 37 Abs. 5 StrWG NRW

Die Stadt Hamm plant den Aus- oder Neubau des nördlichen Abschnittes der Kreisstraße 35 (Weetfelder Straße) zwischen Kamener Straße (L664) und der Einmündung der Rathenaustraße.

Für den Neubau einer Kreisstraße ist gem. § 37 Absatz 5 StrWG NRW eine Linienabstimmung durchzuführen.

Die Planungsunterlagen liegen in der Zeit vom 22.08. bis einschließlich 23.09.2024 während der Dienststunden im Technischen Rathaus Tiefbau- und Grünflächenamt, Gustav-Heinemann-Straße 10, in den Räumen A1.114 bis A1.119, am Info-Point des Technischen Rathauses, sowie im Bürgeramt Pelkum, Kamener Straße 117, aus. Die Unterlagen finden Sie ebenfalls unten auf dieser Seite im pdf-Format.

Einwendungen und/oder Stellungnahmen können in der Zeit vom 22.08. bis einschließlich 07.10.2024 von allen, deren Belange von der Planung berührt sein können, sowie anerkannten Naturschutzvereinigungen im Sinne des § 66 LNG NRW in Textform oder zur Niederschrift beim Tiefbau- und Grünflächenamt eingereicht werden. Einwendungen/Stellungnahmen per E-Mail sind zulässig und an u. a. Email-Adresse zu richten.

Es handelt sich um eine gesetzliche Frist, die nicht verlängert werden kann. Nach dem 07.10.2024 eingehende Einwendungen oder Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden. Maßgebend ist der Eingangsstempel der Stadtverwaltung bzw. im Falle der elektronischen Übermittlung das Empfangsdatum. Das Risiko einer verspäteten Zustellung bzw. Empfangs trägt die Einwenderin bzw. der Einwender.

Einreichungen müssen den vollen Namen sowie die Anschrift der einreichenden Person enthalten. Schriftliche Einreichungen müssen handschriftlich unterzeichnet sein.

Die persönliche Betroffenheit muss erkennbar sein.

Schriftliche Einwendungen können auch von mehreren Personen gebündelt eingereicht werden, wenn Namen, Adressen und Unterschriften aller einreichenden Personen enthalten sind und ein/e bevollmächtigte/r Ansprechpartner/in angegeben ist.

Gem. § 37 Abs. 4 Satz 9 StrWG NRW werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit keine Rechtsansprüche begründet, die Verfolgung von Rechten im nachfolgenden Zulassungsverfahren bleibt unberührt.

Kontakt

Tiefbau- u. Grünflächenamt

Herr Büchting

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4618
Fax: 02381 17-104618
E-Mail-Adresse